Bayerischer Gesetzesentwurf gegen „Killerspiele“ beim Bundesrat vorgelegt
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Berlin (Deutschland), 18.02.2007 – Während das Bundesland Niedersachsen auf der vorgestrigen Sitzung des Bundesrates den Vorstoß Bayerns für gesetzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung so genannter „Killerspiele“ unterstützte, gab es von den Vertretungen der übrigen Bundesländer eher zurückhaltende Reaktionen auf den bayerischen Vorstoß. Der Gesetzentwurf wurde zunächst in die Fachausschüsse überwiesen, bevor das Thema im Bundesrat erneut vorgelegt werden soll.
Gegenwind kam unter anderem von einem anderen CDU-regierten Bundesland, Nordrhein-Westfalen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Armin Laschet (CDU) bezweifelte unter Hinweis auf die wissenschaftliche Diskussion den Zusammenhang zwischen Amokläufen wie dem im nordrhein-westfälischen Emsdetten und Erfurt und dem Konsum so genannter „Killerspiele“. Nach Ansicht des Innenexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, müsse zunächst geprüft werden, warum der bestehende rechtliche Rahmen nicht stärker für eine strafrechtliche Verfolgung der Verbreitung von Killerspielen genutzt würde. Jürgen Kucharczyk von der SPD-Bundestagsfraktion wies darauf hin, dass Computerspiele unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt unter ein „Herstellungs- und Verbreitungsverbot“ fielen. Einig waren sich die Redner darin, dass die Stellung der USK im Zusammenhang der Verbreitung gewaltverherrlichender Computerspiele gestärkt werden müsse. Die Kritik der Grünen war prinzipiellerer Art. Ihre medienpolitische Sprecherin, Grietje Bettin, warf der bayerischen Gesetzesinitiative „Verbalradikalismus“ vor, der lediglich politische Aktivität vortäuschen solle. Ähnlich kritisch äußerten sich auch die Liberalen. Die jugendpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Miriam Gruß, bezeichnete den bayerischen Vorstoß als „nicht durchdacht und wenig hilfreich“.
Ab dem 1. April 2008 sollten nach dem Willen des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) so genannte „Killerspiele“ verboten werden. Angedroht werden in dem Gesetzentwurf bis zu einem Jahr Gefängnis. Die Passage dazu lautet: „Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, (1) verbreitet, (2) öffentlich zugänglich macht, (3) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder (4) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
Das in Absatz vier des Paragraphen 131 im Strafgesetzbuch festgeschriebene so genannte „Erzieherprivileg“ soll ersatzlos gestrichen werden. Bisher schützte diese Ausnahmeregelung Erziehungsberechtigte, die Minderjährigen Gewaltdarstellungen zugänglich machten, vor Strafverfolgung. Das neue Gesetz soll als Paragraph 131a ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Das bayerische Innenministerium begründete den Gesetzentwurf mit Hinweisen auf angeblich vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese belegten, „dass insbesondere so genannte Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende Wirkung haben können.“ Das ist zwar umstritten, wie auch die Paragraphenschreiber zugeben müssen, doch „zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse legen aber eine nachteilige Wirkung auf Jugendliche nahe.“ Zudem soll bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig werden. So heißt es beim britischen „The Inquirer“: „Neue Gesetze werden zur Folge haben, dass computergenerierte Figuren Rechte haben und nicht länger erschossen, mit Kettensägen zerteilt oder mit dem Hammer erschlagen werden dürfen.“
Pläne, Gewaltdarstellungen nicht nur bei Computerspielen, sondern auch im Fernsehen und anderen Medien zu verbieten, liegen noch nicht vor. Doch ein solches Verbot wäre der erste Schritt. Geht es nach der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sollen „Gewalt beherrschte“ Computerspiele, Filme mit Mord- und Kriegsszenen für Jugendliche nun verboten werden. Zudem sollen die Jugendschutz-Hinweise verdeutlicht werden.
Für Diskussionsstoff dürfte auch die in dem bayerischen Gesetzentwurf geplante Regelung sorgen, künftig auch den Verleih aller indizierten Filme und Computerspiele zu verbieten. Da laut dem Jugendschutzgesetz Filme mit pornografischem Inhalt prinzipiell indiziert sind, wie „Spiegel Online“ am 13. Februar berichtete, käme eine solche Regelung die Videotheken in Deutschland teuer zu stehen. Laut „Spiegel“ ist Deutschland nach den USA der zweitgrößte Pornomarkt der Welt.
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Quellen
- heise online: „Bayern bringt Gesetzentwurf gegen ‚Killerspiele‘ in den Bundesrat ein“ (08.02.2007)
- The Inquirer Deutschland Online: „‚Killerspiele‘ sollen ab dem 1. April 2008 verboten sein“ (09.02.2007)
- The Inquirer Deutschland Online: „Der Rest der Welt wundert sich über deutsche ‚Killerspiele‘-Debatte“ (13.12.2006)
- dpa via web.de: „Jugendschutz bei PC-Gewaltspielen wird verschärft“ (13.02.2007)
- heise.de: „Bundesratsvorstoß zu ‚Killerspiele-Verbot‘ erntet viele schlechte Noten“ (16.02.2007, 15:57 Uhr)
- Spiegel Online: „Gesetz mit Nebenwirkung: Das Ende des Pornofilm-Verleihs“ (13.02.2007)