Auschwitz-Diebe zu Haftstrafen verurteilt
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Krakau (Polen), 19.03.2010 – Drei der fünf Diebe des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ von der Auschwitz-Gedenkstätte wurden vom Landgericht Krakau zu Freiheitsstrafen zwischen 18 und 30 Monaten verurteilt.
Das Geständnis ermöglichte es dem Gericht, dem Antrag der Angeklagten folgend, ohne Verhandlung zu einer Strafe zu gelangen.
Die Täter hatten im Dezember 2009 den Schriftzug zersägt und von dem ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslager gestohlen. Der mutmaßliche Auftraggeber, ein 34 Jahre alter schwedischer ehemaliger Neonazi-Anführer, befindet sich in Stockholm in Untersuchungshaft. Die polnischen Behörden haben einen Auslieferungsantrag gegen ihn gestellt. Auch zwei weitere mutmaßliche Diebe, die Kontakt zu dem 34-Jährigen hatten, werden erst nach dessen Auslieferung angeklagt werden.
Am Tatort und im benachbarten Vernichtungslager Birkenau wurden von den Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen ermordet, wovon die meisten Opfer Juden waren. Aufgrund der schweren Zwangsarbeit, die die Opfer ausführen mussten, gilt der Schriftzug als besonders zynisches Symbol für die nationalsozialistische Menschenverachtung.