Anwalt zu Guttenbergs kritisiert die Universität Bayreuth scharf

Veröffentlicht: 17:37, 10. Apr. 2011 (CEST)
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Bayreuth (Deutschland), 10.04.2011 – Der Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, der den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) in der Plagiatsaffäre um dessen Doktorarbeit vertritt, geht offenbar auf Konfrontationskurs zur Universität Bayreuth. In einem Schreiben an die Universitätsleitung kritisierte er scharf, dass „angebliche Ergebnisse“ der Untersuchungskommission an die Öffentlichkeit gelangten. Der Anwalt sieht in diesen Indiskretionen einen Verstoß gegen „alle[…] Regeln eines ordentlichen Verfahrens und dient der Vorverurteilung meines Mandanten.“

Gestern hatte ein Sprecher der Universität angekündigt, das Untersuchungsergebnis des Prüfungsausschusses, der die Dissertation des Ex-Ministers im Hinblick auf die Frage untersuchte, ob eine vorsätzliche Täuschung vorliegt, auch dann zu veröffentlichen, wenn zu Guttenberg seinen Einspruch gegen die Veröffentlichung aufrechterhalte.

Die Süddeutsche Zeitung hatte am Samstag berichtet, die Untersuchungskommission sei zu dem Schluss gekommen, dass zu Guttenberg in seiner Dissertation vorsätzlich getäuscht habe. Anders sei die Vielzahl der gefundenen, nicht gekennzeichneten Zitate nicht zu erklären. Der Anwalt zu Guttenbergs erklärte, dass laut einer Stellungnahme seines Mandaten dieser „schlüssig“ nachgewiesen habe, dass er „nicht bewusst“ getäuscht habe.

Universitätssprecher Frank Schmälzle erklärte dazu: „Wir haben den Anwälten in einem Schreiben geantwortet und unser Interesse deutlich gemacht, die Öffentlichkeit informiert zu halten.“ Und: „Wir möchten das Ergebnis - auch zur Frage des Täuschungsvorsatzes - öffentlich machen.“ Das Verhalten des Ministers sehe man im Widerspruch zu dessen – anlässlich seiner Rücktrittserklärung – erklärter Bereitschaft, an der Aufklärung des Vorgangs um die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit mitzuwirken.

Der Anwalt zu Kalckreuth gab bekannt, dass sich sein Mandant eine Zustimmung zu einer Veröffentlichung des Untersuchungsberichts der Universität weiter vorbehalte.

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