Bayern: Verfahren gegen zu Guttenberg wird möglicherweise wegen „mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt
Veröffentlicht: 16:20, 9. Apr. 2011 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
München (Deutschland), 09.04.2011 – Das Verfahren gegen den zurückgetretenen deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wegen der Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit wird möglicherweise eingestellt. Das berichtet Spiegel Online am heutigen Samstag unter Berufung auf Münchner Strafverteidiger. Demnach sei die Justiz in Bayern bereits auf der Suche nach Präzedenzfällen, bei denen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung ebenfalls wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt worden seien.
Gestern war bekannt geworden, dass der ehemalige CSU-Minister die begangenen Urheberrechtsverletzungen in seiner Doktorarbeit vorsätzlich begangen haben soll. Zu diesem Ergebnis soll die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung gekommen sein, die sich mit der Prüfung der Doktorarbeit zu Guttenbergs beschäftigt hat. Am 23. Februar war die Verleihung des Doktortitels an zu Guttenberg zurückgezogen worden.
Die Ermittlungen gegen den Freiherrn führt die Staatsanwaltschaft Hof. Wie der Spiegel berichtete, stamme keine der 100 Strafanzeigen gegen zu Guttenberg von Personen, die selbst von den Urheberrechtsverletzungen in der Doktorarbeit betroffen waren. Deshalb müsse ein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung vorliegen, um die Ermittlungen fortzusetzen.
Zu Guttenberg hatte über seine Anwälte ein Schreiben an die Universität Bayreuth gerichtet, in der er eine Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses über die von ihm verfasste Doktorarbeit zu verhindern versucht. Dies war seitens der Universität auf Verwunderung gestoßen, hatte zu Guttenberg doch bei seiner Rücktrittserklärung ausdrücklich versichert, er wolle die Aufklärung der Umstände beim Zustandekommen seiner Doktorarbeit unterstützen. Der Ex-Minister hatte zwar Fehler in seiner Doktorarbeit eingeräumt, bewusste Täuschung jedoch kategorisch ausgeschlossen.
Laut Medienberichten, die sich auf den Sprecher der Universität Bayreuth, Frank Schmälzle, stützen, will die Universität Bayreuth den Untersuchungsbericht der Kommission zur Dissertation zu Guttenbergs nun möglicherweise doch veröffentlichen. Gestern war erklärt worden, falls zu Guttenberg seinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung aufrecht erhalte, wolle man von einer Veröffentlichung absehen.