Wird das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland erhöht?

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Berlin (Deutschland), 25.03.2005 - Wer arbeitslos wird, erhält zunächst ein Jahr reguläres Arbeitslosengeld, wer über 55 ist, erhält derzeit 18 Monate reguläres Arbeitslosengeld. Danach beginnt entsprechend dem Hartz-IV-Konzept der Bezug des Arbeitslosengeld II, wenn nicht ein hohes Partnereinkommen, Vermögenseinkünfte oder ähnliches vorliegen. Das Arbeitslosengeld II beträgt in den alten Bundesländern und West-Berlin 345 Euro für einen alleinstehenden Arbeitslosen, in Ostdeutschland 331 Euro. Darüberhinaus werden Miet- und Heizkosten übernommen.

Nun plant die Bundesregierung offensichtlich eine Angleichung der Bezüge in Ost- und Westdeutschland. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, zuständig für den Aufbau Ost, Manfred Stolpe (SPD), sagte in der Illustrierten „Super Illu“, dass der um 14 Euro geringere Satz nicht gerechtfertigt sei. In dieser Sache sei er sich mit seinem Kabinettskollegen, Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) einig. Er erwartet, „dass jetzt auch die Hartz-IV-Ombudsleute vorschlagen werden, die Summe anzugleichen.“

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