Volkskammerbeschluss zur Wiedervereinigung vor 15 Jahren

Artikelstatus: Fertig 22:54, 23. Aug 2005 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 23.08.2005 – Heute vor 15 Jahren, am 23.08.1990, beschloss die Volkskammer der DDR in Ostberlin den „Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung zum 03.10.1990“.

Am 22.08.1990 berief Lothar de Maizière, Parteivorsitzender der CDU (DDR), um 21:00 Uhr eine Sondersitzung der Volkskammer ein, die unter dem Thema „Fahrplan zur Herstellung der deutschen Einheit“ stand. Die Sondersitzung zog sich bis in den nächsten Morgen, ehe Sabine Bergmann-Pohl (ebenfalls CDU) das nach ihrer Aussage „wirklich historische Abstimmungsergebnis“ verkündete. 294 der insgesamt 362 Anwesenden stimmten zu, während sich sieben Abgeordnete enthielten und 62 dagegen stimmten.

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 03.10.1990. Sie geht dabei davon aus, dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind, die 2 + 4-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt, die Länderbildung so weit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14.10.1990 durchgeführt werden kann.“

Gregor Gysi, der Vorsitzende der aus der SED hervorgegangenen PDS und heutigen Linkspartei, bemerkte in jener Nacht bedauernd, das Parlament habe „nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober beschlossen“.

Mit der letztendlich aus der Abstimmung resultierenden Wiedervereinigung Deutschlands wurde auch ein symbolischer Schluss-Strich unter den Ost-West-Konflikt gezogen und somit das Ende des Kalten Krieges eingeläutet.

Quellen