Vogelgrippe im Süden des Oldenburger Landes

Veröffentlicht: 12:28, 27. Dez. 2016 (CET)
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Dötlingen (Deutschland), 26.12.2016 – Über Weihnachten wurde in mehreren Geflügelmastbetrieben im Süden des Oldenburger Landes das Auftreten von Geflügelpest, ausgelöst durch den für viele Vogelarten hochpathogenen Influenza-Erreger A/H5N8, bestätigt. Nachdem es Fälle am 24. November 2016 in einer Putenmästerei in Harkebrügge (Gemeinde Barßel im äußersten Norden des Landkreises Cloppenburg) und am 15. Dezember in Damme (im Süden des Landkreises Vechta) gab, kam es am 24. Dezember zur Keulung aller ca. 10.000 dort eingestallter Tiere auf Grund eines Falles in einem Puten-Mastbetrieb in Brettorf (Gemeinde Dötlingen im Osten des Landkreises Oldenburg). An den darauf folgenden Weihnachtstagen wurde ein Fall von Vogelgrippe aus der Gemeinde Garrel (Landkreis Cloppenburg) gemeldet, worauf auch hier der komplette Bestand in diesem Betrieb und in einer Geflügelmast in der benachbarten Gemeinde Bösel getötet werden musste. Virologen am in Oldenburg ansässigen Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) machten in beiden aktuellen Fällen den Subtyp A/H5N8 des Influenzavirus als Erreger aus.

Influenzaviren unter dem Elektronenmikroskop

Der Ausbreitungsweg des Virus ist noch nicht völlig geklärt. Da aber in den letzten Tagen einige infizierte Wildvögel (etwa am 7. Dezember eine Ringelgans in Horumersiel im Wangerland (im äußersten Norden des Landkreises Friesland) sowie am 13. Dezember eine Graugans in Deternerlehe in der ostfriesischen Samtgemeinde Jümme, etwa 14 Kilometer Luftlinie nordwestlich von Harkebrügge) tot aufgefunden worden waren, ist eine Übertragung auf Hausgeflügel denkbar. Ebenso stellt Personal, das in mehreren Betrieben eingesetzt wird (etwa Tierärzte oder Futtermeister), einen möglichen Vektor dar. Da Influenzaviren außerhalb des Wirtsorganismus mehrere Tage lang infektiös bleiben, ist ein direkter Kontakt zu einem angesteckten Tier nicht erforderlich.

Die zuständigen Behörden reagierten mit den üblichen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche: Neben der Vernichtung der gesamten Bestände, in welchen es Krankheits- oder Verdachtsfälle gegeben hatte, gilt für die betroffenen Gemeinden ein 72 Stunden (bis zum 27. Dezember 00:00 Uhr) dauerndes Verbot der Verbringung von Geflügel und eine Beobachtungszone im Umkreis von 3 Kilometern um die betroffenen Betriebe, in welcher dort gehaltenes Hausgeflügel und verendete Wildvögel auf Anzeichen von Vogelgrippe kontrolliert werden.


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