Verwaltungsgericht Halle: Regelungen zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt sind verfassungswidrig
Veröffentlicht: 22:19, 18. Sep. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Halle (Saale) (Deutschland), 18.09.2008 – Das Verwaltungsgericht Halle hat die Regelungen zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt gerügt. Die Richter kamen zu der Auffassung, die geltenden Regelungen seien verfassungswidrig.
Hintergrund der Einstufung der Regelungen durch das Gericht war der Fall eines Jungen, dessen Eltern geklagt hatten, weil ihm der Zugang zum Gymnasium wegen der Note drei in Mathematik verwehrt worden war. Einen darauf folgenden Eignungstest hatte der Schüler zwar im schriftlichen Teil, aber nicht im mündlichen Teil bestanden.
Das Kultusministerium hatte eine Verordnung herausgegeben, dass nur solchen Schülern der Besuch eines Gymnasiums empfohlen werden solle, die in Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Englisch mindestens die Note zwei haben. Das Gericht begründete seine Einschätzung damit, dass die Kriterien für einen Besuch des Gymnasiums vom Landtag beschlossen werden müssten. Das Kultusministerium alleine habe keine Entscheidungsbefugnis. Außerdem führten, so das Gericht, diese Voraussetzungen zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Auslese der Gymnasialschüler durch den Staat.
In einem Eilverfahren hat das Gericht entschieden, dass der Schüler trotz fehlender Empfehlung ein Gymnasium besuchen darf. Das endgültige Urteil zum Klageverfahren der Eltern steht noch aus. Das Kultusministerium schloss auch Rechtsmittel gegen den Beschluss nicht aus.
Kultus-Staatssekretär Winfried Willems äußerte sich gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, er könne nicht erkennen, dass das Land den Besuch des Gymnasiums unzulässig erschwere. Der Landesphilologenverband reagierte mit Unverständnis auf den Gerichtsentscheid. „Das ist ein Unsinn, der an der Schulwirklichkeit vorbeigeht“, sagte der Vorsitzende Jürgen Mannke. Die Empfehlungen seien wichtig, um geeignete Schüler für die Gymnasien auszuwählen. Wenn jeder Schüler zu der Schulform wechseln könne, werde das Abitur abgewertet.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßte hingegen den Beschluss. Dazu sagte Landeschef Thomas Lippmann, das sei jetzt der richtige Anlass, mit dem untauglichen Auswahlverfahren Schluss zu machen.
Quellen
- mz-web.de: „Wechsel ans Gymnasium: Gericht rügt Ausleseverfahren“ (17.09.2008, 21:02 Uhr; aktualisiert am 18.09.2008, 15:15 Uhr)
- mdr.de: „Verwaltungsgericht Halle: Auswahl der Gymnasiasten wurde gerügt“ (18.09.2008, 13:04 Uhr)
- ad-hoc-news.de: „Gericht rügt Ausleseverfahren für Gymnasium“ (18.09.2008, 11:39 Uhr)
- lvz-online.de: „Beschluss aus Halle: Schüler darf mit Mathenote 3 ans Gymnasium wechseln“ (18.09.2008, 15:33 Uhr)