Verwaltungsgericht Dresden: Sperrung der Abwasserleitung rechtswidrig

Artikelstatus: Fertig 5. Aug. 2005 (CEST)
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Dresden (Deutschland), 05.08.2005 – In seinem heute veröffentlichten Eilbeschluss (Az: 4 K 1362/05 nicht rechtskräftig) stellt das Verwaltungsgericht (VG) Dresden klar, dass es einem Abwasserzweckverband nicht gestattet ist, einem Hausbesitzer den Abwasseranschluss zu sperren, selbst wenn dieser Abgaben in Höhe von 5.200 Euro schuldet. Wie die Richter mitteilten, fehlte für eine solche Maßnahme eine rechtliche Grundlage. Weitergehend erklärten die Richter, dass eine diesbezügliche Regelung wohl auch verfassungswidrig wäre, da sie den Belangen des Naturschutzes und der Hygiene widerspräche.

Quellen