Vergewaltiger erschoss sein Opfer – 15 Jahre Haft

Artikelstatus: Fertig 21:30, 16. Dez. 2006 (CET)
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Wiesbaden (Deutschland), 16.12.2006 – Der 35-jährige arbeitslose Steuerfachangestellte Joao Franco S. ist am 13. Dezember vom Landgericht Wiesbaden wegen zweifacher Vergewaltigung und Totschlags seiner 31-jährigen Exfreundin, einer ehemaligen Polizeiangestellten, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sein gehbehindertes Opfer zweimal vergewaltigt hatte. Als die 31-Jährige ihn daraufhin im Januar 2005 anzeigte, erschoss er sie aus Wut darüber. In der Urteilsverkündung begründete Richter Steffen P. die Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes damit, dass die niedrigen Beweggründe nicht nachzuweisen gewesen seien. Der medizinische Sachverständige hatte zuvor Zweifel daran geäußert, dass sich Joao S. während der Tat seiner niederen Motive bewußt gewesen war.

Das Gericht blieb damit unter dem Antrag von Staatsanwaltschaft und der durch die Eltern des Opfers vertretenen Nebenklage, die eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und zweifacher Vergewaltigung gefordert hatten. Zusätzlich beantragte die Nebenklage, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung plädierte hingegen nur auf eine Verurteilung wegen Totschlags und auf Freispruch betreffend der beiden Vergewaltigungen.

Während sich die Verteidigung zufrieden mit dem Urteil zeigte, kündigte die Nebenklage Revision an.

Der 35-jährige Portugiese hat sein Opfer mehrfach in seiner Wohnung mit einem Messer bedroht und es so zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Nachdem die 31-jährige Spanierin daraufhin zur Polizei gegangen war und ihn im Januar 2005 wegen mehrfacher Vergewaltigung angezeigt hatte, ist der 35-Jährige am 17. Februar 2005 über eine Dachrinne und einen Balkon in die Wohnung des Opfers eingestiegen, indem er eine Fensterscheibe zertrümmert hatte, und hat sie dort bis in den Hausflur verfolgt, wo er ihr in den Kopf schoss. Das Opfer starb am Tatort.

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Quellen