Verfassungsgericht urteilt: Professorengehalt zu niedrig

Veröffentlicht: 15:47, 14. Feb. 2012 (CET)
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Karlsruhe (Deutschland), 14.02.2012 – Professoren in Deutschland müssen mehr verdienen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kam am Dienstag zu diesem Urteil. Konkret ging es um die hessische Besoldung, jedoch wird das Urteil voraussichtlich bundesweite Konsequenzen haben. Ein Chemie-Professor aus Marburg hatte mit der Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes geklagt. 2005 war er mit einem Grundgehalt von 3890,03* Euro eingestellt worden. Außerdem erhielt er Leistungsbezüge in Höhe von etwa 24 Euro. Das sei zu wenig, urteilten die Richter. Professoren würden damit in etwa das gleiche wie normale Lehrer verdienen, obwohl sie eine ungleich längere Ausbildung hinter sich hätten.

Alte Universität in Marburg

2005 war die sogenannte W-Besoldung eingeführt worden; das „W“ steht für Wissenschaft. Das Grundgehalt der neu eingestellten Hochschullehrer wurde gesenkt, die Steigerung der Bezahlung wurde nicht mehr vom Dienstalter abhängig gemacht. Das Mindestgrundgehalt lag um rund 25 Prozent unter dem des vorherigen Besoldungssystems. Die zusätzlichen Leistungsbezüge sollten den Wettbewerb zwischen Forschern stärken. Sie wurden bislang von den Hochschulen nach eigenem Ermessen vergeben.

Die Richter beschlossen, dass die Regelung gegen das sogenannte Alimentationsprinzip verstoße. Dieses bestimmt eine angemessene Bezahlung von Beamten. Hessen müsse bis zum 1. Januar 2013 „verfassungskonforme Regelungen treffen“. Die Bezahlung von Professoren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Hessen zahlt nicht die höchsten, aber auch nicht die niedrigsten Gehälter.


*Dieser Artikel enthielt nach seiner Veröffentlichung bis zum 16. Februar bedauerlicherweise einen um 1000€ zu niedrigen Zahlenwert. Wir bedauern diesen Fehler und daraus resultierende Verwirrungen.


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Quellen Bearbeiten