Verfassungsgericht kippt Bundestagswahlrecht erneut

Veröffentlicht: 12:18, 30. Jul. 2012 (CEST)
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Karlsruhe (Deutschland), 30.07.2012 – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 25. Juli 2012 die von der schwarz-gelben Regierung beschlossene Wahlrechtsreform verworfen. Auch die Bestimmungen des Bundestagswahlrechts, die vor der letzten Neuregelung bis zum 2. Dezember 2011 galten, wurden vom Gericht hauptsächlich wegen des Sitzzuteilungsverfahrens in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt.

2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht schon einmal für verfassungswidrig erklärt. Damals hatte es eine Frist von drei Jahren zur Neuregelung gesetzt. Die Bundesregierung hatte diese Frist um fünf Monate überzogen und erst im Dezember 2011 ein neues Wahlrecht verabschiedet. Dabei brach die Regierung mit der Tradition, alle Fraktionen bei Neuregelungen im Wahlrecht einzubeziehen. Eine der wesentlichen Änderungen war diesmal, dass die Sitze im Bundestag im ersten Schritt auf die Länder und im zweiten Schritt innerhalb der Länder auf die Parteien verteilt werden sollten, also genau umgekehrt wie bisher.

Die Opposition hatte verschiedene weitergehende Änderungen am Wahlrecht vorgeschlagen. Diese wurden aber von der Regierung nicht aufgegriffen. Daraufhin hatten SPD, Grüne und 3.000 Bürger in Karlsruhe geklagt. Die Klagen richteten sich u.a. dagegen, dass die Größe der auf die Länder entfallenden Sitzkontingente nach der Wählerzahl bestimmt werden soll (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BWG), sowie gegen die Vergabe von Zusatzmandaten (§ 6 Absatz 2a BWG).

Diesen Klagen wurde jetzt stattgegeben. Das Verfassungsgericht sieht auch keine Möglichkeit für eine erneute Frist, in der das Wahlrecht noch gültig bleibt. Damit gibt es zum ersten Mal in der neueren Geschichte Deutschlands – also seit 1949 – kein gültiges Bundestagswahlrecht.

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