Urteil kassiert: Kinder müssen Eltern-Unterhalt nur bedingt zahlen

Artikelstatus: Fertig 7. Jun. 2005 (CEST)
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Karlsruhe / Duisburg (Deutschland), 07.06.2005 – Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Duisburg zur Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kassiert. (Az.: 1 BvR 1508/96)

Das Landgericht Duisburg hatte eine Renterin (66) verurteilt, zur Finanzierung der Heimpflege ihrer Mutter eine Grundschuld auf ihre Eigentumswohnung aufzunehmen. Sie betrachtete diese Immobilie als ihre Alterssicherung. Die Rentnerin, die selbst nur 560 Euro pro Monat verdient, sollte zur Zahlung von 63.000 Euro herangezogen werden.

Das Gericht stärkt mit diesem Urteil die Rechte von Kindern, die prinzipiell zum Unterhalt mit Verwandten in gerader Linie verpflichtet sind. Den Kindern müsse genug Geld bleiben, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dies gelte besonders für die Absicherung des eigenen Lebensabends. Die Richter sagten in ihrer Begründung, das Urteil des Landgerichts Duisburg entbehre jeder Rechtsgrundlage. Aufgrund ihres geringen Einkommens könne die Frau nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Das Gericht habe sich damit seiner Bindung an Gesetz und Recht entzogen. Die Handlungsfreiheit der Rentnerin nach Artikel 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) würde durch ein solches Urteil in unzumutbarer Weise beschränkt. Das Gericht kritisierte vor allem die juristische Spitzfindigkeit, die darin läge, dass mit Hilfe eines Darlehens die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen hergestellt werde. So könnte sich der Sozialhilfeträger, hier also die Kommune, aus seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Sozialhilfegewährung befreien. Dies widerspreche ausdrücklich dem Willen des Gesetzgebers, der sicherstellen wollte, dass dem Kind genügend finanzieller Spielraum zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, insbesonders der eigenen Alterssicherung, verbleibe.

Ein Vertreter der Stadt Bochum kritisierte das Urteil. Dadurch würde es erheblich erschwert, die Kinder zum Unterhalt heranzuziehen. Die Kommunen würden auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Quellen