Urteil im Prozess um den Nürtinger Amoklauf

Veröffentlicht: 23:06, 16. Dez. 2008 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Stuttgart (Deutschland), 16.12.2008 – Am Stuttgarter Landgericht ging am Freitag, den 12. Dezember 2008, mit der Urteilsverkündung der Prozess um den Amoklauf in einer Nürtinger Gaststätte zu Ende. Dem einstigen „Drogenbaron von Nürtingen“, der nach einem Unfall körperlich schwer geschädigt ist, wurde die Tat nachgewiesen. Er hatte sich entschuldigt, aber keine Angaben zur Tat gemacht.

Weil er im Mai 2008 zunächst seine 18-jährige Freundin als Geisel nahm und mit ihr in seine Stammkneipe fuhr, dort einen 53-Jährigen auf der Toilette mit einem Kopfschuss tötete und einem 50-Jährigen ebenfalls in Tötungsabsicht in den Bauch schoss, wurde der 52 Jahre alte Angeklagte unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes und Geiselnahme zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, wodurch eine Haftentlassung nicht bereits nach 15 Jahren möglich ist. Entgegen dem staatsanwaltlichen Antrag wurde keine Sicherungsverwahrung verhängt.

Das Gericht stellte fest, dass der mit drei Schusswaffen, 83 Patronen und einer Machete Bewaffnete einen Rachefeldzug gegen von ihm gehasste Menschen führen wollte und dabei aus nichtigen Gründen tötete. So wurde der 53-Jährige erschossen, weil er versucht haben soll, dem Täter 20 Jahre zuvor eine Frau auszuspannen. Der 50-Jährige, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, stellte sich in der Kneipe dem Täter in den Weg und wurde deshalb angeschossen, was er nur mit Glück überlebte.

Zur Persönlichkeit des Verurteilten stellte das Gericht fest, dass dieser sich betrogen und ausgenutzt gefühlt habe. Er sei depressiv, kränkbar und habe Probleme mit Frauen. Mit einer weiteren Frau haben der 52-Jährige und seine nach Ansicht des Gerichts „viel zu junge“ 18-jährige Freundin ein „wechselvolles Beziehungsgeflecht“ gehabt. In den letzten Jahren habe er die viel Zeit in seiner Stammkneipe verbracht, wenn er nicht, wie mehrfach geschehen, wegen Drogendelikten im Gefängnis saß. Drei Entziehungskuren hätten nicht geholfen. Der frühere „Drogenbaron von Nürtingen“ sei heute ein „gealterter und gebrechlicher“ Mann.

Themenverwandte Artikel

Quellen