Urteil im Fall Rudolph Moshammer bestätigt
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München (Deutschland), 21.07.2006 – Mit einem Beschluss von 12. Juli 2006 unter dem Aktenzeichen „1 StR 240/06“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil im Fall Moshammer bestätigt. Darüber hinaus bestätigte der BGH die besondere Schwere der Schuld.
Der Münchener Modemacher Rudolph Moshammer wurde im Januar 2005 in seinem Haus in München Grünwald ermordet. Der Täter, ein 27-jähriger Iraker, wurde am 21. November 2005 vom Landgericht „München I“ zu Haft auf Lebenszeit wegen Mordes verurteilt. Nach dem Urteil ging der Angeklagte in Revision, die nun als unbegründet verworfen wurde. Durch den Beschluss wurde das Urteil des Landgerichts München nun rechtskräftig.
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Quellen
- Jurion: „BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes an Rudolph Moshammer“ (21.07.2006)
- Die Welt: „BGH bestätigt lebenslange Haft für Moshammer-Mörder“ (21.07.2006)
- sz-online: „Urteil gegen Moshammers Mörder bestätigt“ (20.07.2006)