Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen Wegberger Chefarzt auf dem Prüfstand
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Karlsruhe (Deutschland), 13.11.2010 – Seit Donnerstag, dem 11. November 2010, befasst sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen den ehemaligen Chefarzt im Wegberger Klinikum. Der Arzt war am 15. Januar 2010 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Strafe von 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte im Jahr 2006 die Wunde einer 80-jährigen Patientin nach einer Operation mit Zitronensaft behandelt, woraufhin die Patientin an krankhaften Gewebeveränderungen und Infektionen gestorben war.
Bei der Verhandlung in Mönchengladbach konnten die Richter nicht hundertprozentig feststellen, ob die ungewöhnliche und nicht zugelassene Behandlungsmethode mit Zitronensaft den Tod der Patientin herbeigeführt hatte. Das Landgericht vertrat jedoch die Auffassung, die Patientin hätte über die nicht-standardmäßige Behandlungsmethode vorab informiert werden müssen. Nach Angaben der Verteidigung sei die Anwendung von Zitronensaft jedoch während der Operation „spontan“ erfolgt. Daher habe der Arzt die Patientin nicht mehr informieren können.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird für den 22. Dezember dieses Jahres erwartet.
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- Portal:Bundesgerichtshof
Quellen
- nachrichten.rp-online.de: „Medizinskandal Wegberg vor Bundesgerichtshof“ (12.11.2010, 02:30 Uhr)
- www.wdr.de: „BGH verhandelt Revisionsverfahren: Urteil gegen Klinikchef wird überprüft“ (11.11.2010, 17:54 Uhr)