Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe für Josef F. im Kriminalfall von Amstetten
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St. Pölten (Österreich), 20.03.2009 – Im sogenannten Inzestfall von Amstetten ist der 73 Jahre alte Angeklagte, Josef F., am 19. März 2009 unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen und dreitausendfacher Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde in allen sechs Anklagepunkten als schuldig befunden. Nach Rechtsmittelverzicht durch F. ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft wertete die oftmals als Geständnis dargestellte Aussage des Angeklagten F. als Versuch, sein Strafmaß zu verringern, indem er den im April 1996 begangenen Mord durch Unterlassen an dem Neugeborenen als eine fahrlässige Tötung darstellt. Ein Gutachten hatte jedoch festgestellt, dass der 66 Stunden dauernde qualvolle Todeskampf von jedem Laien bemerkt worden wäre.
Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Da eine Suizidgefahr gegeben ist, wurden die Sicherheitsmaßnahmen erhöht.
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Quellen
- tagesschau.de: „Lebenslange Haft für Josef Fritzl“ (19.03.2009)
- n-tv.de: „Selbstmordgefährdet: Fritzl wird stärker überwacht“ (20.03.2009)