Urheberrechtsverletzungen: Milliardenstrafe für Softwarekonzern SAP
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Oakland (Kalifornien) (Vereinigte Staaten) / Walldorf (Baden) (Deutschland), 24.11.2010 – Wegen Urheberrechtsverletzungen muss der im baden-württembergischen Walldorf beheimatete Softwarekonzern SAP umgerechnet 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz an seinen Konkurrenten Oracle zahlen. Das entschied ein Geschworenengericht beim Bezirksgericht Oakland (Kalifornien) in der Nacht zum Mittwoch. Es handelt sich um die höchste jemals verhängte Strafe für Urheberrechtsverletzungen in der Software-Industrie.
Die von SAP aufgekaufte Firma TomorrowNow aus Texas hatte in großem Stil über Jahre hinweg die Rechner des Konkurrenten Oracle ausspioniert und Softwareupdates von dort illegal heruntergeladen. TomorrowNow verdiente ihr Geld damit, für Unternehmen deren Software zu warten. Viele der von TomorrowNow betreuten Firmen waren von Oracle nach und nach aufgekauft worden. Die Kontakte von TomorrowNow wollte SAP nun nutzen, um Kunden von Oracle abzuwerben. Bei 86 von 358 TomorrowNow-Kunden war das auch gelungen. TomorrowNow hatte jedoch im Rahmen von Wartungsarbeiten für ihre rund 200 Kunden unzulässigerweise Daten von Oracle-Rechnern heruntergeladen.
SAP hatte nach der Aufdeckung des Datendiebstahls nach anfänglichen Dementis die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens eingestanden. Außerdem bot sie Oracle eine Entschädigung von 40 Millionen US-Dollar an, was Oracle jedoch ablehnte. Eine außergerichtliche Einigung mit Oracle scheiterte. Oracle warf dem Konkurrenten Software-Diebstahl, Spionage und Betrug vor und reichte im Jahr 2007 Klage gegen SAP ein. Den Vorwurf der Industriespionage ließ Oracle später fallen. Im Jahr 2008 schloss SAP die Firma TomorrowNow.
Von dem Urteil zeigte sich SAP enttäuscht. Ein Unternehmenssprecher erklärte, man werde nun prüfen, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden. Der Rechtsstandpunkt von SAP besteht darin, dass für die Schadensersatzzahlungen lediglich der entstandene Schaden für Oracle durch Abwerbung von Kunden zugrunde zu legen sei. Das Gericht hatte jedoch den Wert der heruntergeladenen Software für die Berechnung der Schadenersatzsumme herangezogen.
Das Urteil des Geschworenengerichts in Oakland muss noch durch die Berufsrichterin Phyllis Hamilton bestätigt werden, bevor es Rechtskraft erlangt. Neben dem zivilrechtlichen Verfahren könnte auf SAP jedoch auch noch ein reguläres Strafverfahren zukommen.
SAP ist weltweit Marktführer auf dem Gebiet von Unternehmenssoftware für die innerbetriebliche Organisation geschäftlicher Arbeitsprozesse. Oracle ist der stärkste Mitbewerber in diesem Marktsegment.
Themenverwandte Artikel
- SAP streitet Vorwürfe von Oracle ab (24.03.2007)
- Portal:Recht