Universität Bielefeld: Senat beschließt neue Studienbeitragssatzung

Veröffentlicht: 21:11, 4. Jul. 2007 (CEST)
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Bielefeld (Deutschland), 04.07.2007 – Der Senat der Universität Bielefeld hat am heutigen Mittwoch eine neue Studienbeitragssatzung verabschiedet. In einer geheimen Abstimmung sprachen sich 13 Senatoren für die Satzung aus, neun dagegen. Ab dem Wintersemester 2007/08 müssen die Studierenden nun einheitlich einen Studienbeitrag von 350 Euro pro Semester zahlen. (Ausgenommen sind Zweithörer: Sie zahlen 175 Euro pro Semester.) Die Satzung gilt für eine Übergangszeit von zwei Jahren.

Halle der Universität Bielefeld

Die Senatssitzung wurde auf einer Großbild-Leinwand live in die zentrale Unihalle übertragen. Während der Sitzung kam es zu Protesten von Studierenden mit Trillerpfeifen und Trommeln in der Nähe des Tagungsraumes des Senats. Nach Angaben des AStA der Universität Bielefeld auf seiner Internetseite sollen dabei Studierende durch den Sicherheitsdienst verletzt worden sein. Die anwesende Polizei habe Reizgas gegen die Studierenden eingesetzt, als etwa 300 Studierende gegen eine hüfthohe Absperrmauer gedrückt hätten. Insgesamt seien 500 Studierende am Protest beteiligt gewesen. Auch die Polizei berichtete, wie die Süddeutsche in ihrer Online-Ausgabe mitteilt, von Zusammenstößen zwischen Studierenden und dem Sicherheitsdienst. Nach ihren Angaben sollen sich jedoch nur 200 Studierende an dem Protest beteiligt haben.

Die neue Satzung war nötig geworden, weil das Verwaltungsgericht Minden am 1. Juni der Musterklage einer Studentin gegen den Gebührenbescheid der Universität Bielefeld stattgegeben hatte. Als Begründung gaben die Richter an, dass die bisherige Staffelung der Gebühren je nach Dauer des Studiums gegen den Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz im Artikel 3 festgeschrieben ist, verstoße. Bisher hatten die Studierenden Beträge in Höhe von 100 bis 500 Euro zu zahlen. Obwohl die Universität gegen das Urteil Berufung einlegen will, wurde der Beschluss gefasst, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Je nach Ergebnis der Berufung wird die Universität dann aufgrund des heutigen Beschlusses nach Ablauf der zwei Jahre zum alten, gestaffelten Modell zurückkehren, das am 12. Juli 2006 auf der Grundlage des „Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen“ (vom 21. März 2006) beschlossen worden war (und heute noch einmal für die Zukunft bestätigt wurde), oder für die Studierenden, die Widerspruch eingelegt haben, Studienbeiträge des Wintersemesters 2006/07 und des Sommersemesters 2007 zurückzahlen müssen. Wie in der Pressemitteilung der Universität zu lesen ist, würde das Rektorat in diesem Fall eine Rückzahlung der Beiträge an alle Studierenden befürworten – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht.

Zwei weitere Klagen sind noch vor dem Verwaltungsgericht Minden anhängig. Bei der Beschlussfassung zur alten Beitragssatzung aus dem letzten Jahr am 12. Juli 2006 waren zwei studentische Senatoren vom Sicherheitsdienst daran gehindert worden, an der Abstimmung teilzunehmen. Der Senat beschloss zwar, nach Ablauf der Übergangsfrist von zwei Jahren wieder die alte, gestaffelte Regelung einzuführen, verzichtete aber auf einen „Heilungsbeschluss“, durch den die alte Satzung für die letzten beiden Semester hätte noch einmal rückwirkend bestätigt werden können.

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