UN-Mitarbeiter dürfen zum ersten Mal Foltervorwürfe in China überprüfen

Artikelstatus: Fertig 25. Aug. 2005 (CEST)
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Peking (Volksrepublik China), 25.08.2005 – Die chinesischen Justizbehörden haben es erstmalig dem UN Sonderberichterstatter für Folter erlaubt, mit einem Spezialistenteam nach China einzureisen, um dort vor Ort Foltervorwürfen nachzugehen.

Vom 21. November bis zum 2. Dezember wird der Wiener Rechtsprofessor Manfred Nowak in chinesischen Haftlagern überprüfen, ob es dort zur regelmäßigen Folter und Misshandlungen gegen Gefangene kommt. Diese Vorwürfe werden seit längerer Zeit von der chinesischen Meditationssekte Falun Gong vorgebracht, wobei sie von zehntausenden in Haft genommenen Anhängern und zahlreichen Fällen von Totschlag berichten.

Doch wird die Untersuchung Nowaks sich nicht nur auf diese Vorwürfe reduzieren. Weiterhin soll die Praxis bezüglich der Todesstrafe überprüft werden. Gerade in jüngerer Zeit vermehrten sich die Berichte über Fehlurteile und erzwungene Geständnisse.

Weiterhin wird Nowaks Team nach Xinjang und auch nach Tibet reisen, um dort Menschenrechtsverletzungen gegen uigurische und tibetanische Nationalisten zu untersuchen, von denen amnesty international berichtet hat.

Zu der Frage, ob die Vorwürfe wohl berechtigt seien, wollte Nowak sich vor dem Besuch noch nicht äußern. Die Vorwürfe kämen vorwiegend von chinesischen Dissidenten, und der Wahrheitsgehalt könne sich erst bei den Untersuchungen durch sein Team ergeben.

Sowohl der Besuch Nowaks als auch der Besuch der UN-Menschenrechtskommissarin Louise Arbour am 29. August wurde seitens der Regierung der chinesischen Öffentlichkeit bisher nicht mitgeteilt.

Wikipedia bietet Hintergrundinformationen zum Thema: Menschenrechtssituation in China

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Quellen