Trumps Einreisestopp – Zurückweisung von Muslimen von Bundesgericht beendet

Veröffentlicht: 14:00, 29. Jan. 2017 (CET)
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New York (Vereinigte Staaten), 29.01.2017 – Muslime, die sich bereits in den Vereinigten Staaten (USA) zur Einreise auf Flughäfen befinden, dürfen laut Entscheid der Bundesrichterin Ann Donnelly trotz Donald Trumps Anordnung einreisen, wenn sie ein gültiges Visa oder eine Greencard besitzen. Die Entscheidung des Gerichts in New York gilt für die gesamten Vereinigten Staaten.

Malala Yousafzai

Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Dekret des Präsidenten wahrscheinlich gegen die Verfassung verstößt. Wörtlich in der Begründung des Gerichts: "Es besteht bei fehlender Begründung der Abschiebung die unmittelbare Gefahr substanzieller und irreparabler Schäden für Flüchtlinge, Visa-Inhaber und Individuen derjenigen Nationen, die vom präsidialen Erlass des 27. Januar betroffen sind." Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) hatten vor Gericht geklagt und so die Entscheidung herbeigeführt.

US-Präsident Donald Trump hatte das Einreiseverbot für Staatsangehörige der Länder Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien am 27. Januar 2017 verhängt. Das Dekret des US-Präsidenten hatte laut Heimatschutzministerium dazu geführt, dass 109 Menschen in Transitbereichen von Flughäfen festsaßen. In vielen Ländern war es zu chaotischen Zuständen auf den Flughäfen gekommen, da Personen die Weiterreise in die USA nicht gestattet worden war.

Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai sagte: "Der Erlass bricht mir das Herz." Sie rief Trump auf, die schutzlosesten Kinder und Familien in der Welt nicht im Stich zu lassen. Der Präsident des jüdischen Hilfsverbandes Hebrew Immigrant Aid Society (HIAS), Mark Hetfields sagte, der Erlass sei "widerwärtig und abscheulich". Zahlreiche Rabbiner forderten von Trump, "Amerikas Türen offenzuhalten". "Tränen rollen heute an der Wange der Freiheitsstatue herunter", so äußerte sich der demokratische Senatsminderheitsführer Chuck Schumer.

Nach der Entscheidung des New Yorker Gerichts ist das Dekret in weiten Teilen eingefroren. Zu einer endgültigen Klärung vor Gericht soll es schon im Februar 2017 kommen.


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