Transrapidprozess: Geldstrafen wegen 23-facher fahrlässiger Tötung

Veröffentlicht: 22:30, 23. Mai 2008 (CEST)
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Osnabrück (Deutschland), 23.05.2008 – Das Landgericht Osnabrück hat zwei Betriebsleiter der Versuchsstrecke für den Transrapid im Emsland wegen fahrlässiger Tötung in 23 Fällen zu Geldstrafen von 20.000 Euro beziehungsweise 24.000 Euro verurteilt. Den beiden Männern wurden außerdem die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Magnetschwebebahn war am 22. September 2006 auf der Teststrecke bei Lathen mit etwa 170 bis 180 Kilometern pro Stunde auf einen Werkstattwagen aufgefahren, der auf der Strecke stand. Dabei waren 23 Menschen getötet und elf Menschen zum Teil schwer verletzt worden.

Die Transrapid-Teststrecke im Emsland

Wie der Vorsitzende Richter Temming in der Urteilsbegründung ausführte, war der Unfall durch ein kollektives Versagen mehrerer verantwortlicher Personen verursacht worden. In der Urteilsbegründung verwies der Richter weiter darauf, dass die Angeklagten für das „lückenhafte Sicherheitskonzept“ verantwortlich gewesen seien, das zu dem Unfall geführt habe. Die Fahrdienstleiter hätten angewiesen werden müssen, die Fahrwegsperre im Falle einer Blockierung durch Werkstattwagen zu aktivieren. Das sei jedoch nicht geschehen, obwohl der Hersteller Siemens dies so vorgeschrieben hatte. Auch dem Lokführer, der bei dem Unfall getötet wurde, müsse ein Großteil der Schuld an dem Unfall gegeben werden. So habe dieser vor dem Unfall offenbar nicht nach vorne gesehen, sonst hätte er das Hindernis sehen müssen. Gegen den verantwortlichen Fahrdienstleiter, der als Hauptverantwortlicher gilt, wurde ebenfalls Anklage erhoben, dieser war jedoch wegen Selbstmordgefahr nicht verhandlungsfähig.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte an in Revision beim Bundesgerichtshof gehen zu wollen. Dagegen vertrat ein Nebenkläger die Ansicht, das Urteil sei zu mild.

Auf der Teststrecke ruht der Betrieb seit dem Unfall. Wann die Anlage wieder den Fahrbetrieb aufnehmen kann, steht noch nicht fest. Das Land Niedersachsen will die Aufsicht über die Anlage dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übertragen, ein entsprechender Antrag erhielt heute im Bundesrat die Zustimmung der Länderkammer. Das Bundesverkehrsministerium sieht indessen keinen Grund für eine solche Verlagerung von Zuständigkeiten.

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Quellen