Toilettengebühren auf rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten sind rechtens
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Koblenz (Deutschland), 09.12.2017 – Autobahnraststätten in Rheinland-Pfalz dürfen auch weiterhin Gebühren für die Benutzung der dortigen Toiletten erheben. Dies wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit eine Klage des Kabarettisten Rainald Grebe abgewiesen.
Grebe hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, weil dort 70 Cent für die Nutzung von Toiletten auf Autobahnraststätten erhoben werden. Im Gegenwert erhält man einen Verzehrgutschein. Der Anwalt des Klägers meinte, dies verstoße gegen die Pflicht des Staates, eine Grundversorgung für seine Bürger sicherzustellen, der sogenannten Daseinsvorsorge. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt, weil auf rheinland-pfälzischen Autobahnparkplätzen insgesamt 43 kostenfreie Toiletten bereitstehen. Der Staat sei nicht verpflichtet, die Grundversorgung seiner Bürger kostenlos sicherzustellen. Letztlich sei das Land Rheinland-Pfalz der falsche Klagegegner. Die Bundesrepublik Deutschland selbst habe einen Rahmenvertrag mit der Autobahn Tank & Rast GmbH geschlossen, von der die Gaststätten betrieben werden. Dieser Rahmenvertrag sei inzwischen wieder gekündigt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rainald Grebe hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einzulegen.
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