Todesfalle Absaugvorrichtung in Hotelpools: zwei Mädchen ertranken
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Antalya (Türkei) / Bulgarien, 09.08.2011 – Innerhalb weniger Wochen kamen an verschiedenen Urlaubsorten zwei Mädchen beim Baden ums Leben. Die Ansaugöffnungen der Pumpen der Hotelpools dürften nicht ausreichend gesichert gewesen sein, in Bulgarien dürfte die Abdeckung gefehlt haben, in der Türkei war das Gitter nicht vorhanden.
Der erste Todesfall ereignete sich Anfang Juni, als eine 13-Jährige aus Sachsen-Anhalt in einem bulgarischen Hotel von einer Absaug-Pumpe in den Tod gezogen wurde.
Am 30. Juni dieses Jahres kam es erneut zu einem tödlichen Badeunfall. Im nur 1,1 Meter tiefen Nichtschwimmerbecken wurde ein Mädchen in einem unbeobachteten Moment von einer Pumpe angesogen und ertrank. Die Mutter war abgelenkt, ihr Bruder war ebenfalls im Schwimmbecken.
Für öffentliche Bäder in Deutschland gibt es strenge Vorschriften. Die Löcher der Gitter vor den Absaugrohren dürfen nicht größer als drei Millimeter, ab einer Wassertiefe von 60 Zentimetern nicht größer als acht Millimeter sein. Die Abdeckung muss fest sitzen und darf nicht beschädigt sein. Nach einem Gerichtsurteil eines ähnlich gelagerten Falls 2006 liegt die Pflicht zur Kontrolle von Hotelanlagen beim Reiseveranstalter.
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BearbeitenQuellen
Bearbeiten- focus.de: „Mädchen von Wasserpumpe angesaugt: Tödliche Gefahr im Hotelpool“ (09.08.2011, 20:01 Uhr)
- handelsblatt.com: „Junge im Hotelpool ertrunken: Reiseveranstalter müssen Hotels kontrollieren“ (18.07.2006)
- www.welt.de: „Tod im Nichtschwimmerbecken“ (10.08.2011)
- www.lvz-online.de: „13-Jährige aus Sachsen-Anhalt stirbt in illegalem bulgarischen Hotelpool“ (16.07.2011)
- www.dejure.org: „Rechtsprechung - BGH, X ZR 142/05“ (18.07.2006)