Todesermittlungsverfahren: Keine Ermittlungen gegen Dominiks Ärzte

Artikelstatus: Fertig 22:36, 20. Jan. 2006 (CET)
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Koblenz (Deutschland), 20.01.2006 – Vor 14 Monaten, am 1. November 2004, starb Dominik in einem Ort in Mexiko. Dorthin wurde er auf Anraten von dem als Krebsarzt bekannten Dr. Matthias Rath gebracht. Dominik war in Behandlung bei Rath. Der 9-jährige Deutsche, wohnhaft im rheinland-pfälzischen Steinebach im Westerwald, hatte Krebs. Am 19. Januar 2006 hat nun die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Ärzte von Dominik bekannt gegeben. Der Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers wurde fallen gelassen.

Nach dem Tod des Jungen wurden in der Öffentlichkeit Berichte laut, in denen Behandlungsfehler der zuständigen Ärzte als Grund für den Tod verbreitet wurden. Dies hat die Staatsanwaltschaft mit ihrem Bericht am 19.01.2006 widerlegt. Die damaligen Behauptungen sind nach diesem Bericht falsch. Das hat das Ergebnis des Todesermittlungsverfahrens einwandfrei ergeben. Darin steht, dass Dominiks Tod eine „typische Folge der Tumorerkrankung“ gewesen sei und der Tod aufgrund des Krebses nach einem Herz-Kreislauf-Versagen eintrat. Im November 2004 wurde Dominik obduziert. Bereits damals wurde festgestellt, dass der Junge an Krebs gestorben war und nicht an Herzversagen.

Dennoch erwartet nun nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Eltern des Jungen ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Körperverletzung deshalb, weil die Eltern die dringend angeratene Schmerztherapie für ihren Sohn rigoros ablehnten und den Jungen Schmerzen erleiden ließen. Die Eltern sahen den Grund für Dominiks Tod bei den deutschen Ärzten, die nach der üblichen Schulmedizin praktizierten. Die von den Schulmedizinern begonnene Chemotherapie ließen die Eltern abbrechen. Eine dringend empfohlene Operation, die nach Erfahrungen der Ärzte eine Lebensverlängerung für den Jungen gebracht hätte, wurde verweigert. Der OP-Termin stand fest, aber die Eltern erschienen mit ihrem Kind nicht zum festgelegten Termin im Krankenhaus. Vielmehr unterzogen sie ihren Sohn einer von Dr. Rath angewandten Zellvitalstoff-Therapie. Sie glaubten, ihrem Sohn damit bessere Heilungschancen zu geben.

Die Eltern gingen auch nach seinem Tod davon aus, ihr Sohn sei nicht an Krebs, sondern ausschließlich an einem Herzversagen gestorben. Der Staatsanwalt zu dem Vorwurf der Eltern: „Allerdings besteht der Verdacht, dass die Eltern des Kindes entgegen der dringenden Empfehlung der zuletzt behandelnden Ärzte eine adäquate Schmerztherapie ablehnten.“ – Des Weiteren sagte der Staatsanwalt, es müsse „im Zweifel für den Angeklagten“ geurteilt werden.

Auch Dr. Rath hatte nach dem Tod Dominiks öffentlich die Schulärzte angegriffen. Er warb für seine Behandlungen, indem er in deutschen Zeitungen und Zeitschriften großflächige Werbeanzeigen schaltete. Darin behauptete Rath, Dominik sei wegen Behandlungsfehlern der Mediziner gestorben.

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Quellen