Thailands oberstes Verwaltungsgericht setzt Nachwahlen ab

Artikelstatus: Fertig 02:02, 29. Apr. 2006 (CEST)
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Bangkok (Thailand), 29.04.2006 – Das oberste Verwaltungsgericht Thailands hat die für den 29. April geplanten Nachwahlen zum Parlament in neun südlichen Provinzen des Landes für ungesetzlich erklärt. Die Wahlkommission hat die Wahlen daraufhin abgesetzt, will diese Entscheidung jedoch durch das Verfassungsgericht prüfen lassen.

Die Nachwahlen waren von der Wahlkommission in einigen südlichen Provinzen angesetzt worden, weil es nach der von Ministerpräsident Thaksin Shinawatra verfügten Auflösung des Parlaments und der Abhaltung außerordentlicher Wahlen am 2. April des Jahres nicht gelungen war, alle gesetzlich vorgeschriebenen 500 Sitze des Parlaments zu besetzen. Die Wahlen waren von den Oppositionsparteien boykottiert worden. Trotzdem gelang es der Regierungspartei „Thai Rak Thai“ nicht, die erforderlichen 20 Prozent Stimmen in den südlichen Wahlkreisen zu erreichen, in denen sie ohne Gegenkandidaten angetreten war.

Die Entscheidung des Gerichts bezog sich auf unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Geheimhaltung des Wahlvorgangs durch die Wahlkommission. Zwei Kläger hatten mit ihrer Klage eigentlich auf die Wahlen vom 2. April abgezielt. Daher hat die Entscheidung möglicherweise auch Auswirkungen auf eine anhängige Entscheidung bezüglich der Legalität der Wahlen vom 2. April. Wie die Bangkok Post meldet, gebe es eine Quelle mit Informationen über Ergebnisse eines Treffens der obersten Gerichtspräsidenten des Landes vom Donnerstag, die demnach Einverständnis darüber erzielt haben sollen, die Wahlen vom 2. April für nichtig zu erklären.

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Quellen