Thailands Ministerpräsident unter Druck wegen Notstandsvollmachten

Bangkok (Thailand), 24.07.2005 – König Rama IX. (Bhumibol Adulyadej) von Thailand bestellte den Premierminister Thaksin Shinawatra in den Palast ein um ihn zu drängen, die gerade erlassenen Notstandsdekrete für den Süden Thailands in angemessener Weise und unter der Maßgabe anzuwenden, dass Missverständnisse und Auseinandersetzungen in den drei Südprovinzen Thailands vermieden werden können.

Lage Thailands in Südostasien
Lage Thailands in Südostasien
Südthailand

Dies teilte der Ministerpräsident in seiner wöchentlichen Radioansprache mit. Thaksin bemühte sich, die wachsenden Ängste zu zerstreuen, die Regierung könnte die umstrittenen Notstandserlasse missbrauchen. Er betonte, das gesamte Kabinett hätte das Dekret als Ganzes und jeden einzelnen der sechzehn Artikel zu bestätigen, die angewandt werden sollten. Die Anwendung des Dekrets sei ebenfalls in der Weise beschränkt, dass nur bestimmte genau definierte Regionen davon betroffen seien.

Die Notstandserlasse lösen das seit zwei Jahren geltende Kriegsrecht in den Südprovinzen Thailands ab, in denen durch islamistisch motivierte Terroristen Unruhen verursacht wurden, die seit letztem Jahr bereits zu 900 Toten geführt haben. Ursache der Unruhen sind Bestrebungen von moslemischen Separatisten, die fünf mehrheitlich islamischen Südprovinzen Narathiwat, Yala, Pattani, Satun und Songkhla vom buddhistisch geprägten thailändischen Staat abzutrennen.

Das Notstandsdekret stattet den Ministerpräsidenten mit außergewöhnlichen Vollmachten aus, die Menschenrechtsgruppen und die Vereinten Nationen zu beunruhigten Fragen und Protesten veranlassten. Die Strafverfolgungsbehörden können Verdächtige bis zu 30 Tagen ohne Anklage inhaftieren sowie Telefone ohne Genehmigung abhören. Der Regierung gestattet das Dekret die Zensur der Medien und garantiert Regierungsbeamten Verschonung vor Strafverfolgung bei Verstößen gegen Gesetze. Das UN-Menschenrechts-Komitee sagte, das Dekret sei eine Vergewaltigung internationaler Normen und Verträge.

Quellen