Thailand: Verurteilte Wahlkommissionsmitglieder gegen Kaution wieder frei

Artikelstatus: Fertig 16:37, 29. Jul. 2006 (CEST)
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Bangkok (Thailand), 29.07.2006 – Die drei Mitglieder der nationalen thailändischen Wahlkommission, die zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden waren, wurden gestern gegen die Zahlung einer Kaution von je 200.000 Baht (umgerechnet rund 4.000 Euro) wieder auf freien Fuß gesetzt. Es war bereits der vierte, nun erfolgreiche Versuch, die Freilassung gegen Kaution zu erreichen. Die vorangegangenen Versuche waren gescheitert.

Die vier wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit den Nachwahlen vom 23. April des Jahres Verurteilten mussten jedoch die Einhaltung bestimmter gerichtlicher Auflagen für die Freilassung zusagen. Dazu gehört die Nichteinmischung in Angelegenheiten der noch zu wählenden neuen nationalen Wahlkommission sowie die Bereitschaft, auf ihre Anhänger, die teilweise öffentlich gegen das Gerichtsurteil protestiert hatten, beruhigend in dem Sinne einzuwirken, dass künftige gerichtliche Verfahren nicht durch Protestaktionen von ihrer Seite gestört würden. Das Gericht untersagte ihnen ebenfalls, der Presse Interviews zu ihrem Fall zu gewähren oder sich in anderer Weise zu engagieren, die zur „Spaltung des Landes führen könnte“, wie es hieß.

Die vier Mitglieder waren verurteilt worden, weil sie die Nachwahlen vom 23. April, die von der Opposition boykottiert worden waren, unter Bedingungen durchführen ließen, die nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen standen. Die Oppositionsparteien fühlten sich bei beiden Wahlen benachteiligt. Das Oberste Gericht Thailands hatte die Wahlen schließlich für nichtig erklärt.

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Quellen