Thailand: Schweizer zu zehn Jahren Haft wegen Majestätsbeleidigung verurteilt

Artikelstatus: Fertig 15:14, 29. Mär. 2007 (CEST)
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Chiang Mai (Thailand), 29.03.2007 – Ein thailändisches Gericht verurteilte den 57-jährigen Schweizer Oliver Rudolf Jufer heute zu zehn Jahren Haft wegen Majestätsbeleidigung. Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Komkrit Kunyodying, dem vom Gericht ernannten Rechtsanwalt des Schweizers, ist noch nicht bekannt, ob sein Mandant diese Option nutzen möchte. Der Strafgerichtshof von Bangkok gab bekannt, dass nun zum ersten Mal seit mindestens zehn Jahren ein Ausländer wegen Majestätsbeleidigung verurteilt worden ist. In der Vergangenheit wurden ähnliche Vorwürfe gegen einige Ausländer erhoben. Diese wurden aber von Thailand in ihre Heimatländer abgeschoben.

Am 5. Dezember letzten Jahres war Oliver Jufer nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft von Überwachungskameras gefilmt worden, wie er in Chiang Mai, einer Stadt im Norden Thailands, fünf Poster, die König Bhumibol Adulyadej zeigten, mit schwarzer Farbe übersprühte. Bhumibol Adulyadej ist der weltweit am längsten amtierende Monarch und erfreut sich in Thailand großer Beliebtheit. Am 5. Dezember 2006 wurde der 79. Geburtstag des Königs gefeiert. Dem Anwalt des Schweizers zufolge stand sein Mandant während dessen Aktion unter Alkoholeinfluss. Zu dieser Zeit lebte Oliver Jufer bereits seit zehn Jahren in Chiang Mai. Im Prozess gestand der Angeklagte die ihm vorgeworfene Beleidigung der Monarchie in fünf Fällen. Dies wirkte sich für ihn strafmildernd aus. Die Höchststrafe für Majestätsbeleidigung beträgt in Thailand 75 Jahre. Laut Richter Phitsanu Tanbukalee wurde das Strafmaß in diesem Fall auf 20 Jahre festgelegt. Die Dauer der Haftstrafe halbierte das Gericht aber wegen des Geständnisses und der Tatsache, dass der Angeklagte sein Verhalten im Prozess bereut hat. Der Angeklagte erschien vor Gericht mit Fesseln an den Knöcheln und in orangefarbener Gefängniskleidung. Gegenüber den anwesenden Journalisten sagte Oliver Jufer nichts. Die zwölf Anhörungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur bei der heutigen Urteilsverkündung waren Pressevertreter zugelassen. Die Gesetze, die Majestätsbeleidigung unter Strafe stellen, wurden seit 1908, also seit dem ersten Strafgesetzbuch des Landes, nicht wesentlich verändert.

Die Schweizer Regierung bezog sehr verhalten Stellung zum Urteil. Jacques Lauer von der Schweizer Botschaft in Bangkok sagte laut Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP), sein Land respektiere das thailändische Justizsystem. Dennoch halte er die thailändischen Gesetze in Bezug auf Majestätsbeleidigung für hart, so der Botschaftsmitarbeiter. Laut „bangkokpost.com“ will sich die Schweiz nicht um die Freilassung von Oliver Jufer bemühen. Gegenüber der Nachrichtenagentur „AFP“ sagte Jean Philippe Jeannerat, ein Sprecher des Außenministeriums: „Die Schweizer Regierung greift in Fällen, bei denen das Verfahren grundlegenden juristischen Prinzipien entsprochen hat, keine Entscheidungen von Autoritäten an.“

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Quellen