Türkisches Parlament kippt Kopftuchverbot
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Ankara (Türkei), 11.02.2008 – Das türkische Parlament hat das seit Jahren heftig umstrittene Kopftuchverbot an Hochschulen per Verfassungsänderung gekippt. Im türkischen Parlament stimmten am 9. Februar 2008 in Ankara 411 der insgesamt 550 Abgeordneten für eine Initiative der Regierungspartei AKP.
Die islamisch-konservative Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) von Regierungschef Recep Tayyip Erdoğan und die nationalistische Oppositionspartei Partei der Nationalistischen Bewegung hatten die Änderungen der Verfassung vorbereitet. Dabei wurden die Artikel 10 „Gleichheit vor dem Gesetz“ und Artikel 42 „Recht und Pflicht zu Erziehung und Bildung“ der türkischen Verfassung geändert.
Die Regierung kann nunmehr Gesetze oder Verordnungen erlassen, mit denen junge Frauen, die das streng islamisch gebundene Kopftuch Türban tragen, auch an türkischen Universitäten studieren können. 65 Prozent der Türken unterstützen die Aufhebung des Kopftuchverbotes an Hochschulen.
Das Kopftuchverbot war nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 erlassen und später mehrfach verschärft worden.
Die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP) mit ihren 112 Abgeordneten ist strikt gegen eine Aufhebung des Kopftuchverbotes. Sie werfen der Regierung Erdoğan vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben und dabei insbesondere die strenge Trennung von Staat und Religion (Laizismus von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk, Kemalismus) aufzuweichen. Die Regierung Erdoğan hatte das Kopftuch jedoch als persönliche religiöse Freiheit verteidigt. Die Republikanische Volkspartei hat die Anrufung des türkischen Verfassungsgerichtes angekündigt.