Türkische Regierung will Ehen von Minderjährigen legalisieren

Veröffentlicht: 08:38, 8. Dez. 2016 (CET)
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Ankara (Türkei), 07.12.2016 – Das Türkische Parlament debattierte über einen Gesetzentwurf der Regierungspartei AKP. Er sah vor, die Bestimmungen des türkischen Strafgesetzes zu ändern, in denen bisher kein Unterschied zwischen sexuellen Handlungen mit einem Jugendlichen oder einem Kleinkind gemacht wird. Es soll zukünftig nach Altersgruppen unterschieden werden. Dabei hat die AKP geplant, bestimmte Straftaten in diesem Bereich nachträglich zu legalisieren. Ähnlich wie im früheren deutschen Strafgesetz sollte zum Beispiel der ältere Mann straffrei bleiben, wenn er das Mädchen geheiratet hat. Nach Ansicht der türkischen Regierung liege das Problem an dem geltenden Ehemindestalter von 17 Jahren und den insbesondere in ländlichen Gegenden üblichen „Imam-Ehen“.

Die beiden Oppositionsparteien Republikanische Volkspartei (CHP) und Nationalist Movement Party (MHP) lehnten den Entwurf mit der Begründung ab, er legalisiere Kindesmissbrauch und Vergewaltigung von Minderjährigen. Nachdem es in diesem Zusammenhang zu öffentlichen Protesten in Istanbul und auch Kritik von internationaler Seite gekommen war, wurde der Gesetzesentwurf zurückgezogen. Türkische Regierungsvertreter werfen den Kritikern vor, sie würden das Gesetz falsch interpretieren. Die staatliche, türkische Nachrichten Agentur Anadolu zitierte den Türkischen Justizminister Bekir Bozdag während seiner Rede auf einer Tagung des NATO-Parlaments. Darin erklärte er, dass einige Familien die Verheiratung minderjähriger Mädchen erlauben. Er versicherte, dass die Regierung dies nicht für gut heiße und darum kämpfe, das zu ändern. Weiterhin versicherte er, dass Vergewaltigung von der geplanten Amnestie ausgeschlossen sei.

Bereits im August hatte Schwedens Außenministerin Margot Wallström gefordert, die Türkei solle eine verfassungsrechtliche Entscheidung zurücknehmen, derzufolge Sex mit Kindern bzw. Jugendlichen unter 15 Jahren wieder erlaubt sei. Das Verfassungsgericht hatte eine Gesetzesänderung gefordert, dem die Regierung mit dem Gesetzentwurf nachkommen wollte. Nunmehr soll das Gesetz erneut überarbeitet werden. Die Frist, die das Verfassungsgericht gesetzt hatte, würde im Februar 2017 ablaufen.

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