Studiengebühren nur für Auswärtige?
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Karlsruhe (Deutschland), 28.01.2005 – Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Bundesregierung nicht die Kompetenz habe, den Ländern das Erheben von Studiengebühren zu verbieten, wird es nun in einigen Ländern Studiengebühren geben, in anderen nicht. Damit Länder, die ihren Studenten keine Gebühren abverlangen, nicht mit erhöhter Studentenlast aus Ländern mit Studiengebühren zu kämpfen haben, müssen diese jeweils höhere Numerus claususs einführen, damit sie die höhere Studentenlast auf diese Weise bewältigen. Die Bundesländer Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gehen einen anderen Weg. Sie wollen für Studenten, die aus anderen Ländern kommen, Studiengebühren einführen. Das kostenlose Erststudium gibt es dann lediglich für „Landeskinder“.
„Diese Wanderungsbewegung können wir in beliebiger Höhe nicht verkraften“, sagte die schleswig-holsteinische Wissenschaftsministerin Ute Erdsiek-Rave von der SPD. Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) glaubt allerdings nicht an die Rechtmäßigkeit solcher Regelungen. Sie sprach sich stattdessen für die Einführung eines Numerus clausus aus, sollte die Nachfrage die jetzt 460.000 Studienplätze übersteigen.