Streit um AfD-Parteitag in Essen
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Streit um AfD-Parteitag in Essen
Stadt muss die Grugahalle zur Verfügung stellen
Essen (Deutschland), 14.06.2024 – Die AfD darf die Grugahalle in Essen als Veranstaltungsort für ihren Bundesparteitag Ende Juni nutzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Partei nach einer Klage recht.
Die Stadt Essen hatte den Parteitag in der Halle verhindern wollen. Die AfD hatte sich geweigert, neben dem Mietvertrag eine Vereinbarung zu unterschreiben, dass es auf der Veranstaltung vom 28. bis zum 30. Juni nicht zu strafbaren Handlungen wie verfassungsfeindlichen Parolen kommen würde. Als Strafgeld bei Verstößen waren 500.000 Euro vorgesehen. Die Bestätigung der Auflage durch die AfD hätte bis zum 4. Juni erfolgen sollen. Nach Ablauf der Frist hatte die als Vermieterin fungierende Messe Essen, die mehrheitlich im Eigentum der Stadt ist, den Mietvertrag gekündigt. Die Partei nannte die Forderung rechtswidrig und betonte, es sei ihr „ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht“. Das Gericht entschied nun, dass in dem Fall keine Andersbehandlung der AfD gegenüber anderen Parteien stattfinden dürfe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Montag will auch das Landgericht Essen über den Streit urteilen. Beiden Beteiligten steht zudem noch der Rechtsweg über das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster offen.
Zahlreiche Gruppen haben bereits Gegenproteste während des Parteitags angekündigt, die Polizei rechnet mit zehntausenden Demonstranten. Sollte es dazu kommen, wären es die größten Proteste in der Stadt seit langer Zeit.
Quellen
Bearbeiten- tagesschau.de: „AfD darf Grugahalle doch für Parteitag nutzen“ (14.06.2024)
- zdf.de: „Urteil: Essen muss AfD in Grugahalle lassen“ (14.06.2024)
- tagesschau.de: „Messe Essen kündigt Mietvertrag für AfD-Parteitag“ (07.06.2024)