Stefan Raab zu Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt

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München (Deutschland), 16.09.2005 – Der Entertainer und TV-Moderator Stefan Raab wurde wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild) und Beleidigung zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Forderung der Staatsanwaltschaft belief sich auf 200.000 Euro. Raabs Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Das Urteil wurde heute in Abwesenheit Raabs beim Münchner Amtsgericht gesprochen.

Stefan Raab hatte in seiner Sendung TV Total am 6. September 2004 das Foto einer 29-jährigen türkischen Hausfrau gezeigt, die die Schultüte ihrer gerade eingeschulten Tochter in der Hand hielt. Er kommentierte das Foto mit den Worten: „Unglaublich, wie perfekt sich die Drogendealer heute tarnen.“

Die Verteidigung Raabs hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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Quellen