Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Mörder eines Neusser Obdachlosen

Veröffentlicht: 21:08, 4. Jan. 2012 (CET)
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Neuss (Deutschland), 04.01.2012 – Staatsanwalt Christoph Kumpa forderte am Düsseldorfer Landgericht die Höchststrafe von zehn Jahren Haft für den 18-jährigen Angeklagten im Fall des Neusser Obdachlosenmordes. Der Komplize des Täters soll nach dem Willen der Anklage wegen Totschlags neuneinhalb Jahre in Haft. Das Urteil wird voraussichtlich am 12. Januar verkündet.

Den beiden jungen Männern wird vorgeworfen, Ende März 2011 das 59-jährige Opfer ausgeraubt zu haben. Dabei sollen sie lediglich acht Euro und eine Baseballkappe erbeutet haben. Anschließend hätten die Angeklagten den Mann vietnamesischer Herkunft erschlagen, um eine Anzeige wegen Raubes zu verhindern. Die Männer hatten die Tat im Polizeiverhör gestanden.

Der 18-Jährige und sein 38 Jahre alter Komplize schliefen in der gleichen Obdachlosen-Unterkunft wie ihr Opfer. Dort sollen sie ihm zuerst 190 Euro gestohlen haben. Als der Obdachlose den Rucksack der beiden durchsuchte, wurde er ertappt und erhielt ein Hausverbot für die Unterkunft. Währenddessen soll das Duo gezecht haben; nach eigenen Worten „finanziert vom Vietnamesen“. Einige Tage später wurde auch der 38-Jährige der Unterkunft verwiesen, sein Freund begleitete ihn. Auf dem Gelände des Neusser Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) sollen die beiden auf den schlafenden Vietnamesen getroffen sein. Dort hätten sie ihn erneut beraubt. Anschließend sollen sie ihm mit einer Holzlatte auf den Kopf geschlagen und mehrfach zugetreten haben. Der Mann, Vater dreier Kinder, starb an eingeatmetem Blut und wurde am nächsten Morgen von Trödelhändlern gefunden. Als die beiden Täter später zur Obdachlosen-Unterkunft zurückkamen, wartete dort bereits die Polizei. Die Fingerabdrücke auf der Geldbörse des Toten hatten sie verraten.

Die beiden Täter waren schon durch Gewalt- und Eigentumsdelikte polizeilich bekannt. Der 18-Jährige gilt als aggressiv und war bereits in der Psychiatrie und diversen Heimen. Kinder, die ihn dort gehänselt hatten, soll er mit Messern angegriffen haben.

Während des Prozesses soll der 18-jährige Angeklagte Ausländer als „Kanaken“ bezeichnet haben. Fremdenhass als Motiv schließt die Anklage allerdings aus. Eine Hakenkreuz-Tätowierung auf der Brust soll er sich erst nach der Tat in der Untersuchungshaft stechen lassen haben. Außerdem soll er Kontakt zur Neonaziszene haben. Er teile manche ihrer Einstellungen, sagte der mutmaßliche Mörder vor Gericht.




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