Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mord an neunjährigem Jungen

Artikelstatus: Fertig 15:49, 12. Sep. 2005 (CEST)
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München (Deutschland), 12.09.2005 – Mitte August 2005 wurde im Mordfall des neunjährigen Münchener Jungen Anklage erhoben. Der Junge wurde im Februar 2005 von einem vorbestraften Sexualtäter missbraucht und anschließend durch Ersticken getötet. Der mutmaßliche Täter ist ein 28-jähriger Mann, der 1994 wegen Mordes an einem elfjährigen Jungen bereits verurteilt wurde.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem 28-Jährigen Mord, sexuellen Missbrauch eines Kindes und sexuelle Nötigung vor. Die Ermittler sehen in der Tat die Merkmale Befriedigung des Geschlechtstriebs, Heimtücke und Verdeckung einer anderen Straftat als gegeben an. Mit der Verdeckung ist der Mord gemeint. Damit sollte der sexuelle Missbrauch verdeckt werden. Die Rechtsmediziner haben alle Anklagepunkte bestätigt.

Der Angeklagte hat die Tat bereits gestanden. Die Verhandlung gegen ihn findet vor dem Schwurgericht des Landgerichts München I statt, sobald das Gericht entschieden hat, ob die Anklage zugelassen wird. Erst danach wird der Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Sollte es zur Verhandlung kommen, lädt der Staatsanwalt 17 Zeugen und drei Sachverständige vor.

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Quellen