Staatsanwaltschaft München: Mordanklage nach 26 Jahren

Veröffentlicht: 18:49, 29. Mär. 2011 (CEST)
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Overath / München (Deutschland), 29.03.2011 – Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I hat gegen den Kraftfahrer Norbert C. (49) aus Overath (Nordrhein-Westfalen) Anklage wegen Mordes und Raub mit Todesfolge erhoben. Der Mann ist angeklagt, vor 26 Jahren Kornelia S., die damals 23 Jahre alt war, erschlagen zu haben.

Der Kraftfahrer arbeitete damals als Spüler in der Münchner Wirtschaft Aumeister. Den spärlichen Lohn besserte er durch regelmäßig begangene Einbrüche auf. Am 6. Juli 1985 stieg er über den Balkon in ein Apartment in der Christoph-Probst-Straße ein. Als er nach Diebesgut suchte, erwachte die 23-jährige. Mit einer Flasche schlug der Täter auf den Kopf des Opfers, das an den Folgen des Schlages eine Stunde später verstarb.

Nach den ersten Ermittlungen ging die Polizei nicht von einem Tötungsdelikt aus, ein Sturz im Bad schien ursächlich für den Tod zu sein. Jahre später wurde der Fall erneut geprüft. Dies ist üblich, wenn bei einer Tat ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden kann. Ergebnis: Tatort und Verletzungen ließen einen Mord vermuten. Ein gesicherter Handflächenabdruck geriet ins Blickfeld der Mordkommission. Über das „Automatische Fingerspurenidentifikationssystem“ (AVIS) wurde die Spur dem Verursacher zugeordnet. Fingerabdrücke von Norbert C. waren bei der Polizei vorhanden. Er hatte diese abgeben müssen, da er wegen Raub und anderer Delikte bereits auffällig geworden war. Deshalb war er bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

In den letzten Jahren war der Kraftfahrer nicht mehr in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Am 4. Oktober 2010, seinem 49. Geburtstag, wurde er wegen Mordes an seinem Heimatort Overath festgenommen. Bereits auf der Fahrt nach München legte er ein Geständnis ab.

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Quellen