Staatliche Förderung der Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berlin (Deutschland), 31.10.2013 – Das von der Regierung beschlossene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz sieht neben einer Einführung eines Produktinformationsblatts, für eine bessere Übersicht und vereinheitlichte Darstellung von Altersvorsorge-Produkten, und mehr Flexibilität bei der Eigenheimrente eine steuerliche Absatzbarkeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen vor.
Was zunächst gut klingt, ist bei näherer Betrachtung ineffektiv. Unterstützt werden sollen damit vor allem die Berufsgruppen, die sich eine Absicherung zuvor nicht leisten konnten. Jedoch verhindern die Voraussetzungen für eine steuerliche Vergünstigung dies. Denn förderbare Verträge müssen eine lebenslange Rente vorsehen. Das haben aber die wenigsten Verträge. Oft endet die Zahlung mit dem Beginn der Altersrente. Zudem sind solche Policen viel teurer.
Damit greift die Idee nicht, und für Gering- bis Normalverdiener ist es weiterhin genauso schwer, sich gegen die Berufsunfähigkeit abzusichern, wie zuvor.
Themenverwandte Artikel
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.bundesfinanzministerium.de: „Die geförderte private Altersvorsorge: Änderungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ (22.07.2013)
- www.handelsblatt.com: „Warum eine gute Idee nichts bringt“ (07.10.2013)
- www.deutsche-handwerks-zeitung.de: „Berufsunfähigkeitsversicherung: Viele Handwerker zahlen bei Neuverträgen drauf“ (10.10.2013)
- www.bu-versicherung-test.de: „Berufsunfähigkeitsversicherung: Ab 2014 staatlich gefördert?“ (31.10.2013)