Skiunfall: Thüringens Ministerpräsident Althaus im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt

Veröffentlicht: 23:52, 3. Mär. 2009 (CET)
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Irdning (Österreich), 03.03.2009 – Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wurde heute in einem Schnellverfahren im Zusammenhang mit einem Skiunfall am Neujahrstag der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen, das entspricht im Falle Althaus einer Strafe von 33.300 Euro. Außerdem verurteilte das Gericht den Angeklagten zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld zugunsten des Ehemanns der bei dem Unfall getöteten Frau, der slowakischen Skifahrerin Beata C., die bei dem Zusammenstoß mit Althaus so schwer verletzt worden war, dass sie kurz darauf verstarb. Die Anklageerhebung gegen Althaus war erst am gestrigen Montag erfolgt. Daraufhin hatte der Anwalt von Althaus im Auftrag des Ministerpräsidenten ein Schnellverfahren beantragt. Althaus nahm wegen seiner schweren Verletzung persönlich nicht an der Verhandlung teil. Der CDU-Politiker war nach dem Unfall in ein künstliches Koma versetzt worden, aus dem er zwei Tage später erwachte. Auch jetzt sei der Ministerpräsident immer noch nicht verhandlungsfähig, erklärte sein Anwalt.

Dieter Althaus

Der Skiunfall hatte sich am 1. Januar des Jahres auf einer Skipiste auf der Riesneralm bei Altirdning in der Steiermark (Österreich) ereignet. Althaus war bei der Abfahrt mit einer 41-jährigen, in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt. Nach der Rekonstruktion des Unfalls durch ein Fachgutachten sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte fahrlässig gehandelt und die Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS missachtet habe, weil er bei der Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und deshalb mit der Skifahrerin zusammengeprallt war. Die Frau, die keinen Helm getragen hatte, hatte bei dem Zusammenstoß schwere Kopfverletzungen erlitten, an denen sie auf dem Transport ins Krankenhaus verstarb.

Althaus hatte in einer von seiner Staatskanzlei verbreiteten Erklärung der Rekonstruktion des Unfallhergangs durch die Gutachter grundsätzlich zugestimmt: „Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann.“ Allerdings hatte Althaus kein volles Schuldbekenntnis abgelegt, sondern lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt, erklärte sein Anwalt, Walter Kreissl. Das Urteil wurde von Althaus akzeptiert. Sein Anwalt erklärte nach dem Prozess, er halte das Urteil für „tat- und schuldangemessen“.

Die CDU Thüringen erklärte nach dem Bekanntwerden des Urteils, sie halte weiterhin an Althaus als Spitzenkandidat für die bevorstehenden Landtagswahlen fest. Nach der Verurteilung gilt Althaus zwar in Österreich als vorbestraft. Es erfolgt jedoch kein Eintrag in das Strafregister. Der SPD-Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzende der SPD im thüringischen Landtag, Christoph Matschie erklärte, der CDU-Ministerpräsident sollte nun „sein Gewissen befragen, ob er sein Amt als Ministerpräsident unter den gegebenen Voraussetzungen weiterführen kann.“

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Quellen