Skandal in Kaiserslautern: Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge

Artikelstatus: Fertig 02:35, 7. Jan. 2007 (CET)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Kaiserslautern (Deutschland), 07.01.2007 – Nachdem eine 72-Jährige am 2. Januar tot in ihrer Wohnung entdeckt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nun, ob ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet wird. Die Straftat wurde laut den Vorwürfen eines Nachbarn von Rettungskräften des Deutschen Roten Kreuzes und vom Ordnungsamt begangen.

Begonnen hat der Vorfall am Heiligen Abend, als die Frau auf das Klingeln ihres 42-jährigen Nachbarn nicht reagierte. Deshalb rief dieser den Rettungsdienst, zumal der Mann bereits von einer Nachbarin wusste, dass die alte Frau seit zwei Tagen krank im Bett lag und weder aß noch trank. Kräfte des Rettungsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes aus Kaiserslautern seien dann am 24.12. erschienen und fanden die Frau in einem „versauten“ Bett sitzend vor. Laut DRK habe sie eventuell an einem momentan grassierenden Magen-Darm-Infekt gelitten, sie habe jedoch einen klaren Eindruck gemacht. Einen Transport ins Krankenhaus habe die Frau verweigert. Da nach Angaben des Roten Kreuzes medizinisch keine Bedenken bestanden, habe man sie in der Wohnung belassen, da dies ein Fall für Altenhilfe und Ordnungsreferat seien.

Der Nachbar ging zunächst davon aus, dass die zuständigen Stellen informiert worden seien, rief, als über die Feiertage jedoch nichts geschah, selbst beim Ordnungsamt an. Dort war der Vorfall bislang nicht bekannt, jedoch wurde auch das Ordnungsamt nicht aktiv. Begründet wurde dies damit, dass in diesem Fall keinerlei gesetzliche Handhabe bestehe, da die Frau bei klarem Verstand sei. Dennoch sollte die Altenhilfe informiert werden.

Am 2. Januar rief der Nachbar die Polizei, welche in die Wohnung gewaltsam eindrang. Dort konnten die Beamten jedoch nur noch die Leiche der Frau vorfinden. Laut Staatsanwaltschaft kommt nun ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht, dies werde aktuell geprüft.

Quellen