Sicherungsverwahrung für Mörder von Alexandra R.

Artikelstatus: Fertig 14:24, 14. Apr. 2007 (CEST)
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Halle (Saale) (Deutschland), 14.04.2007 – Der 39-jährige Teilfacharbeiter Jens S. wurde am vergangenen Mittwoch von der 1. Großen Strafkammer im Landgericht Halle wegen Vergewaltigung und Mordes an der 21-jährigen Alexandra R. aus Neujanisroda zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Prozess hatte am 12. Februar begonnen. Beim Plädoyer am 3. April forderten Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung hielt unter Einbeziehung eines Urteils von Anfang 2001 eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags für angemessen.

Der 39-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts im Jahr 2004 als Nachbar der damals 21-Jährigen seine sexuellen Fantasien auf das spätere Opfer projiziert. Um diese in die Tat umzusetzen, lockte er sie unter ungeklärten Umständen am 9. November 2004 in sein Haus. Ob sie freiwillig mitkam oder von ihm auf der nahen Joggingstrecke überwältigt wurde, konnte nicht mehr ermittelt werden. In seinem Haus vollzog der Angeklagte mit seinem Opfer den Geschlechtsverkehr und erdrosselte es mit einem Schal, an dem später Spuren sichergestellt wurden. Ob Alexandra R. vor oder nach der Vergewaltigung umgebracht wurde, konnte nicht mehr festgestellt werden. Nach der Tat versteckte der Teilfacharbeiter die Leiche mindestens mehrere Tage lang, bevor er sie schliesslich in seinem Keller vergrub. Die Leiche wurde im April 2006 nackt und hockend aufgefunden. „Was er während dieser Zeit mit ihr getan hat und mit ihrer Zunge, bleibt sein Geheimnis“, so die Worte des Vorsitzenden Richters Jan Stengel, der an anderer Stelle angab, die rechtsmedizinische Untersuchung habe, so der Richter, die sexuellen Absichten des 39-Jährigen deutlich gemacht.

Die Behauptung des Angeklagten, dass er in einer Tankstelle Sex mit dem späteren Opfer gehabt hatte, glaubte das Gericht nicht. Jens S. legte ein Geständnis ab, bestritt jedoch die Vergewaltigung.

Die Strafkammer, die laut Richter Stengel für kurze Urteile bekannt ist, fasste sich in diesem Prozess ausführlich. Zu sehr würden die Tat und der Täter von den üblichen Fällen abweichen, so das Gericht. In der Urteilsverkündung hieß es, dass „der Angeklagte (...) das Recht auf ein Leben in Freiheit verwirkt“ habe. Der bereits unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern einschlägig vorbestrafte Teilfacharbeiter wurde vom Richter als „tickende Zeitbombe“ bezeichnet. Stengel wolle nicht das Risiko verantworten, dass der 39-Jährige jemals wieder auf freien Fuß kommt. Obwohl versucht wurde, „Licht ins Dunkel der Tat und der Täterpersönlichkeit zu bringen“, war dies nur beim Tatablauf erfolgreich. Beim Täter blieb es bei einer „schwarzen, emotionslosen Leere“.

Quellen