Schweizer Justiz erlässt Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder

Veröffentlicht: 18:17, 31. Mär. 2012 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Bern (Schweiz), 31.03.2012 – In der Schweiz wurden Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder erlassen. „Nachrichtliche Wirtschaftsspionage“ wird den Finanzbeamten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen vorgeworfen. Sie waren im Jahr 2010 am Ankauf der Kundendaten der Credit Suisse beteiligt. Die Daten führten zur Auffindung von Schwarzgeld und lösten diverse Steuerstrafverfahren in Deutschland aus. Ein Vielfaches des Ankaufspreises wurde an Steuermehreinnahmen erzielt.

Haftzelle

Bei ihrer nächsten Urlaubsreise müssen die Fahnder vorsichtig sein und die Schweiz meiden, dort droht ihnen die Verhaftung. Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, kritisierte den Erlass der Haftbefehle scharf: „Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor, dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt werden.“ Die Schweizer Bundesbehörden informierten das Land NRW gestern mit einem Schreiben, das in Düsseldorf einging. Kritik von Kraft kam auch wegen des geplanten Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland: Es biete zu viele Schlupflöcher für Steuerflüchtlinge. Den ehrlichen Steuerzahlern sei es nicht zu vermitteln.

Das Abkommen war im September 2011 unterzeichnet worden. Mit dem Vertrag sollen Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig pauschal besteuert werden. Ab 2013 wird bei allen Schweizer Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent fällig. Eine rückwirkende Besteuerung ab 2000 ist vorgesehen. Die Namen der Bankkonteninhaber werden nicht mitgeteilt. Kraft kündigte an, im Bundesrat gegen die Ratifizierung des Abkommens zu stimmen.

Themenverwandte Artikel

Bearbeiten