Schulen in Deutschland: Sind die Grenzen der Inklusion erreicht?
Veröffentlicht: 00:26, 8. Jul. 2018 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 08.07.2018 – Der Streit um die Inklusion an einem Bremer Gymnasium erhitzt die Gemüter in Deutschland. Ein Kommentator schrieb dazu im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL: „Was die Gymnasialleiterin da an den Tag legt, kann man mit dem Verhalten eines Warlords im Schurkenstaat vergleichen: Sie missachtet die Menschenrechte, in diesem Fall die von Behinderten. Sie trägt natürlich keinen Tarnanzug und hat keine Kalaschnikow im Anschlag.“
Viele berufen sich in der Diskussion auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UNO. Die entscheidende Frage für die Bildungspolitik, die in Deutschland immer noch Angelegenheit der Bundesländer ist, lautet: Darf ein Gymnasium, das sich u.a. als Eliteschule versteht, bestimmten Schülern den Zugang verwehren? Einige Bundesländer haben offenbar die Grenzen der Inklusion erkannt. So sollen in Niedersachsen einige Förderschulen erhalten bleiben.
Nach Ansicht einiger Juristen sind die Grenzen der Inklusion zum Beispiel dann erreicht, wenn in einem konkreten Fall die finanziellen Mittel für entsprechende Maßnahmen fehlen. Besonders kostenintensiv sind Baumaßnahmen, um gehbehinderten Menschen den Zugang in Gebäuden und zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten. Die notwendige Barrierefreiheit wird in Deutschland bereits seit Jahren durch das Behindertengleichstellungsgesetz staatlich gefördert.
Themenverwandte Artikel
BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.weser-kurier.de: „Gericht entscheidet über Inklusion in Horn“ (27.06.2018)
- www.spiegel.de: „Niedersachsen: Kassenprüfer rügen Inklusions-Chaos“ (07.06.2018)
- www.spiegel.de: „Bremer Gymnasium klagt gegen Inklusion: Frei nach dem Prinzip Banane“ (17.04.2018)
- www.spiegel.de: „Gymnasium gegen Inklusion: Ungesundes Volksempfinden“ (12.04.2018)
- www.info-sozial.de: „Die Behindertenrechtskonvention – leicht überstrapaziert!“ (Mai 2015)