Schmuggler setzt Kaufpreis für Drogen von der Steuer ab

Artikelstatus: Fertig 12:30, 28. Mär. 2007 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Arnheim (Niederlande), 28.03.2007 – Ein wegen Schmuggelns von Cannabis in großem Stil verurteilter Niederländer hat vor einem Gericht in Arnheim durchgesetzt, dass er Kosten für Einkauf und Transport der Drogen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro von der Steuer absetzen kann. Hintergrund ist, dass der Mann zwar wegen des Drogenschmuggels, nicht aber wegen des Verkaufs der Drogen verurteilt worden war. Er hatte daher argumentiert, dass vom besteuerten Verkaufspreis von 3,3 Millionen die ihm entstandenen Kosten abgezogen werden müssten. Der oberste Staatsanwalt der Niederlande stützte gegenüber der Zeitung „De Telegraaf“ das Urteil. Er sagte, dass die Kosten für den unbestraften Teil der verhandelten Tat steuerlich abgesetzt werden dürften, nicht aber die Kosten für den bestraften Teil der Tat. Das niederländische Finanzministerium kündigte unterdessen an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Quellen