Schäuble will Zweckbindung der LKW-Mautdaten aufheben

Artikelstatus: Fertig 19:25, 6. Aug. 2006 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 06.08.2006 – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angeregt, die Zweckbindung der LKW-Mautdaten, die zurzeit noch vorschreibt, dass die Mautinformationen nur für Erhebung der Maut genutzt werden dürfen, aufzuheben und die Daten zusätzlich für die Aufklärung schwerer Straftaten einzusetzen. An einem entsprechenden Entwurf arbeite das Bundesinnenministerium bereits. Das Bundesverkehrsministerium unter Wolfgang Tiefensee (SPD) hat den Vorschlag, die Mautdaten zu Fahndungszwecken zu nutzen, unterdessen begrüßt und revidierte damit seine ursprüngliche Meinung, die es am 2. August in einer Stellungnahme veröffentlicht hatte. Darin hatte es gehießen, das Ministerium sei „unverändert der Auffassung, dass die beim Betrieb des Mautsystems erhobenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Mauterhebung verwendet werden sollten“. Wie diese Kehrtwende begründet wird, hat das Ministerium bis jetzt nicht verlauten lassen.

Mautbrücke in Deutschland - Wolfgang Schäuble will Zweckbindung der LKW-Mautdaten aufheben

Die parlamentarische Opposition zeigte sich gegenüber den Vorschlägen der Regierung reserviert. Der verkehrspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Winfried Hermann, warnte vor einer totalen Überwachung des Individualverkehrs, zeigte sich aber gesprächsbereit, wenn es darum gehe, die Toll-Collect-Daten für die Aufklärung von schwersten Verbrechen nutzbar zu machen. Die FDP verweigert sich hingegen völlig den Plänen der Bundesregierung. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, zeigte sich alarmiert und sprach von einem „datenschutzrechtlichen Dammbruch“. Zudem befürchtet die FDP die Aufweichung der Straftatbestände, bei denen die Mautdaten nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums genutzt werden dürfen. „Man kennt das doch: Erst heißt es, nur schwere Straftaten und bald darauf wird aus der CSU gefordert, auch Ladendiebe auf diese Weise zu verfolgen“, erklärte Horst Friedrich, FDP-Verkehrspolitiker. Zudem warf Friedrich der Union vor, Wortbruch zu begehen und damit ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Bei der letzten Änderung des Mautgesetzes habe die CDU „hoch und heilig“ versprochen, Mautdaten nur zu Abrechnungszwecken benutzen zu wollen.

Die Polizeigewerkschaft (GdP) befürwortet die Pläne der Bundesregierung. „Aus polizeilicher Sicht wäre es geradezu fahrlässig, auf solche Datenerhebungssysteme für die polizeiliche Fahndung zu verzichten“, so der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, äußerte sich kritisch und nahm eine ablehnende Haltung ein. Er würde sich als Datenschützer dem Vorhaben nicht grundsätzlich widersetzen, forderte jedoch einen eng umgrenzten Datenkatalog, auf den die Polizei Zugriff erhalten solle. Er spreche sich dagegen aus, Toll-Collect „zu einer Art Fahndungssystem“ umzubauen und poche auf den Datenschutz.

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