Saddam-Prozess in Bagdad begonnen

Artikelstatus: Fertig 19:50, 19. Okt. 2005 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.


Bagdad (Irak), 19.10.2005 – Der frühere Präsident des Irak, Saddam Hussein, ist zweieinhalb Jahre nach seinem Sturz im Irak für seine Verbrechen vor Gericht gestellt worden. Nach dreistündiger Dauer wurde der Prozess auf den 28. November vertagt.

Saddam Hussein hatte vor Gericht erklärt, er sei unschuldig, erkannte die Autorität des Gerichtes nicht an und weigerte sich, seinen Namen zu nennen, als er dazu aufgefordert wurde. Er sagte lediglich: „Ich bin der Präsident des Irak.“

Hussein wird gemeinsam mit seinem ehemaligen Vizepräsidenten Taha Jassin Ramadan, seinem früheren Geheimdienstchef Barasan Ibrahim und fünf weiteren Mitgliedern seiner Partei zunächst wegen des Massakers von Dudschail angeklagt: Am 8. Juli 1982 scheiterte ein Attentat auf Hussein, und er ließ als Strafe das kleine Dorf Dudschail bombardieren. 143 Bewohner wurden später umgebracht, die übrigen mussten das Dorf für vier Jahre verlassen. Andere wurden festgenommen und unter unmenschlichen Bedingungen gefangen genommen und gefoltert. Einige davon überlebten die Folter nicht.

Einige Anhänger Saddam Husseins protestierten in seiner Heimatstadt Tikrit gegen den Prozess mit Transparenten, auf denen Sprüche wie „Nieder mit der Besatzung und der Marionetten-Regierung“ standen.

Wenn Saddam Hussein in diesem Prozess verurteilt werden sollte, droht ihm die Todesstrafe.

Das Sondertribunal wurde im Jahre 2003 von der amerikanisch-britischen Besatzungsmacht eingerichtet. Es besteht aus fünf Richtern, deren Namen mit Ausnahme des vorsitzenden Richters aus Sicherheitsgründen nicht bekannt sind. Ein anderer Richter des Tribunals ist der Kurde Raed Dschuhi, der an dem Dudschail-Tribunal nicht teilnimmt. Er trat dem Vorwurf der Verteidigung Saddam Husseins, das Gericht sei nicht legitim, mit den Worten entgegen, das Gericht sei ein irakisches und unterliege ausschließlich irakischem Recht. Das Sondertribunal bereitet etwa zwölf Verfahren vor, darunter ein Verfahren über ein Massaker an 8000 Stammesmitgliedern des kurdischen Barzani-Stammes im Jahre 1983 und den Einsatz von Chemiewaffen gegen die Stadt Halabadscha und ihre Einwohner im Jahre 1988. Auch die Invasion in Kuwait im Jahre 1990 wird Gegenstand eines Prozesses sein. Warum die Wahl für den ersten Prozess in dieser Reihe auf das Massaker von Dudschail fiel, begründete das Sondertribunal mit dem Hinweis darauf, dass die Beweislage in diesem Fall am schnellsten gesichert werden konnte.

Quellen