Russischer Präsident Putin unterzeichnet Gesetz zu Adoptionsverbot durch US-Bürger
Veröffentlicht: 22:00, 31. Dez. 2012 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Moskau (Russland), 30.12.2012 – Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 28. Dezember 2012 ein Gesetz unterzeichnet, durch das es US-Bürgern ab dem 1. Januar 2013 verboten ist, russische Kinder zu adoptieren. Zuvor hatte das Gesetz das russische Parlament erfolgreich passiert. Per Dekret ordnete der russische Präsident Maßnahmen zur Unterstützung verwaister Kinder an. Das wurde vom Presseamt des Kremls am 28. Dezember bekannt gegeben. Die Adoptionsverfahren sollen vereinfacht werden und Adoptiveltern Steuererleichterungen bekommen.
Betroffen von dem Gesetz sind 52 russische Kinder, die in der nächsten Zeit adoptiert werden sollten und ihre Adoptiveltern schon kennengelernt hatten. Der russische Kinderbeauftragte Pawel Astachow teilte mit, dass die russischen Gouverneure persönlich die Verantwortung für das Wohl der Kinder tragen würden. Unter den Kindern sollen sich auch schwer kranke und behinderte, unter anderem solche mit Downsyndrom und spastischer Lähmung, befinden.
Das Gesetz ist eine Reaktion auf den Tod des zweijährigen Dima Jakowlew im Juli 2008. Er war gestorben, nachdem sein US-amerikanischer Adoptivvater ihn bei 50 Grad Hitze für neun Stunden im Auto eingesperrt hatte. Der Vater war anschließend von einem Gericht vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
In der russischen Öffentlichkeit ist das Gesetz umstritten. Während die Parlamentarier breite Unterstützung gaben, schätzte der Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin das Gesetz als Verletzung der Kinderrechte ein. Auch der russische Außenminister Sergei Lawrow sprach sich gegen das Adoptionsverbot aus und sagte, das neue Gesetz könne internationale Absprachen verletzen. Der Präsidentenrat für Menschenrechte stufte das Gesetz als verfassungswidrig ein, und das UN-Kinderhilfswerk UNICEF rief Russland auf, das Adoptionsverbot nicht durchzusetzen. Gegner des Gesetzes verweisen auf die oft verheerenden Zustände in russischen Kinderheimen. Bereits zuvor hätten US-Bürger nur solche Kinder adoptieren können, die in Russland niemand hätte haben wollen.
Beobachter sehen in dem Gesetz eine Reaktion auf ein amerikanisches Gesetz, den „Magnitski Act“, der nach dem Anwalt Sergej Magnitski benannt wurde, der am 16. November 2009 in einem Moskauer Untersuchungsgefängnis starb. Magnitski hatte Angehörige des russischen Innenministeriums massiver Korruption beschuldigt, wurde dann wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung festgenommen. Aber auch nach fast einem Jahr Untersuchungshaft konnten ihm die Vorwürfe nicht nachgewiesen werden. Ergebnis einer privaten Untersuchung nach dem Tode Magnitskis war, dass ihm die ärztliche Versorgung verwehrt worden war, nachdem er zuvor zusammengeschlagen worden war. Der in dem Zusammenhang angeklagte Gefängnisarzt Dimitri Kratow wurde am 28. Dezember 2012 freigesprochen, da die Moskauer Richter keine Beweise für eine fahrlässige Tötung finden konnten.
Neben dem Adoptionsverbot für US-Bürger enthält das Gesetz auch eine Liste von US-Staatsangehörigen, die in Russland als unerwünscht gelten. Sie sollen Rechte russischer Bürger verletzt haben. Diese Liste existiere bereits, werde aber nicht veröffentlicht, teilte ein Kreml-Sprecher mit. Weiterhin ist es durch das Gesetz politischen Organisationen in Russland verboten, durch Geld aus den USA finanziert zu werden.
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BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.spiegel.de: „Russland: Putin brüskiert Amerikaner mit Adoptionsverbot“ (28.12.2012)
- www.zeit.de: „Russland: Putin unterzeichnet Gesetz gegen US-Adoptionen“ (28.12.2012, 14:51 Uhr)
- www.fr-online.de: „Russland: Putin verbietet US-Bürgern Adoptionen“ (28.12.2012)
- de.ria.ru: „52 für Adoption in USA bestimmte Kinder bleiben in Russland“ (28.12.2012, 16:48 Uhr)
- www.tagesschau.de: „Putin unterzeichnet Adoptionsverbot für US-Bürger – ‚Russland kann selbst für seine Kinder sorgen‘“ (28.12.2012, 17:26 Uhr)
- de.rian.ru: „Putin segnet umstrittenes Dima-Jakowlew-Gesetz ab“ (28.12.2012, 14:04 Uhr)