Rundfunkbeitrags-Verweigerer verhaftet – im Hungerstreik
Veröffentlicht: 23:55, 5. Mär. 2021 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Borken (Deutschland), 05.03.2021 – Georg Thiel aus Borken (NRW) ist überzeugter Rundfunk-Nichtnutzer. Nun wurde er aufgrund nicht gezahlter Rundfunkbeiträge verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Durch die Verhaftung soll die Abgabe einer Vermögensauskunft erzwungen werden. Thiel soll sich seit Tagen im Hungerstreik befinden. Die Forderungen des WDR belaufen sich auf 651,35 Euro.
Georg Thiel ist technischer Zeichner und engagiert sich in der Intiative „Rundfunk-frei“, die zum Zahlungsstopp aufruft und einen Volksentscheid zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages zu erwirken versucht. Auf der Website der Initiative schreibt Thiel über sich: „Meine Zeit verbringe ich gerne mit schönen Dingen, denn ich habe Besseres im Leben zu tun als Rundfunk-Medien zu nutzen.“
Olaf Kretschmann, der Betreiber der Initiative Rundfunk-frei, ist nach eigenen Angaben bereits lange im Kontakt mit Georg Thiel und berichtet auf diversen Internetmedien über das Geschehen. Ihm zufolge hat sich Thiel bewusst entschieden, den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen und war auch bereit, die Verhaftung in Kauf zu nehmen. Seit 2016 hat es bereits mehrere Vollstreckungsversuche gegeben. Nachdem Thiel von der Gerichtsvollzieherin erfahren hatte, dass ein Haftbefehl vorläge, forderte er sich dieses Dokument, das ihm bis dahin nicht vorlag, selbst beim Amtsgericht an.
Im Haftbefehl vom 3. Juli 2020 wird behauptet, Thiel sei am 18. Mai 2020 nicht zur Vermögensauskunft erschienen. Kretschmann zufolge sei Thiel jedoch sehr wohl zum besagten Termin erschienen; die abgegebene Vermögensauskunft sei der Gerichtsvollzieherin lediglich nicht weitreichend genug gewesen. Thiel könne belegen, dass er zu dem Termin anwesend war, da er sich vor Ort Dokumente abfotografiert habe.
Am 9. Februar 2021 fuhr Thiel zum Amtsgericht Borken, um sich verhaften zu lassen; der Gerichtspräsident teilte ihm jedoch mit, er könne ihn nicht verhaften, da die Gerichtsvollzieherin nicht erreichbar sei. Thiel erlitt daraufhin einen Schwächeanfall, so dass ein Krankenwagen gerufen werden musste. Der Einschätzung des Gerichtspräsidenten sowie einem ärztlichen Gutachten zufolge wurde Thiel daraufhin als haftunfähig eingestuft. Trotz dieser Einstufung erhielt Thiel am 12. Februar 2021 Post von der Gerichtsvollzieherin mit den Worten: „Ihre Verhaftung werde ich durchführen am Donnerstag, 25. Februar 2021, um 10:00 Uhr. Sie werden deshalb gebeten, zum oben genannten Zeitpunkt in Ihrer Wohnung zu sein. Im Anschluss an die Verhaftung erfolgt Ihre Einlieferung in die JVA Münster.“
Nach dieser Haftandrohung gab es für Thiel zahlreiche Solidaritätsbekundungen und Unterstützungsangebote durch das GEZ-Boykott-Forum. Auf seinen Wunsch hin war ein Mitglied des Forums bei der Verhaftung als Zeuge zugegen. Ein letztes Telefongespräch zwischen Kretschmann und Thiel fand noch aus dem Polizeiauto heraus auf der Fahrt zur JVA statt.
Anfangs hatte Thiel keinen Kontakt zur Außenwelt; mittlerweile kann er jedoch Post erhalten und beantworten. Am 5. März wurde durch Kretschmann im GEZ-Boykott-Forum ein „offizielles Statement“ Thiels veröffentlicht. Darin heißt es: „Ich habe seit 7 Tagen nichts gegessen, aber ich werde durchhalten, auch wenn es 6 Monate dauern sollte.“
- WDR gibt sich zurückhaltend
Auf Nachfrage eines Facebook-Nutzers äußerte sich das Social-Media-Team des WDR folgendermaßen zu der Angelegenheit: „Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden. Diese bitten den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist so üblich, z.B.: auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren. Will der Schuldner keine Angaben machen, können die Beamten schärfere Maßnahmen anordnen. Der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. Aus Sicht des WDR ist eine sog. Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in der Regel nicht verhältnismäßig.“
- Hintergrund
Bis einschließlich 2012 wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch eine Rundfunkgebühr finanziert, die an die Nutzung des Mediums Rundfunk gekoppelt war. Diese wurde festgemacht an der Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerätes. Zu 2013 erfolgte die Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag, der von jedem Inhaber einer Wohnung zu entrichten ist, auch von solchen, die den Rundfunk nicht nutzen.
Bei einer Vermögensauskunft muss ein Schuldner pfändbares Vermögen offenlegen; falsche Angaben sind strafbar. Zur Erzwingung einer Vermögensauskunft kann eine Erzwingungshaft von maximal sechs Monaten Dauer verhängt werden. Auch in der Vergangenheit hat es bereits Fälle gegeben, in denen Rundfunkbeitrags-Nichtzahler die Vermögensauskunft verweigert haben und in Erzwingungshaft gegangen sind. Bekanntestes Beispiel ist Sieglinde Baumert, die im Jahre 2016 für 61 Tage inhaftiert war. Leute wie sie werden in der Nichtzahler-Szene als Helden gefeiert. Die Berichterstattung in der Presse über diese Fälle ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk regelmäßig eine schlechte PR.
Als Gläubiger hat die Landesrundfunkanstalt jedoch auch die Möglichkeit, eine Erzwingungshaft zu verhindern bzw. die Freilassung zu erwirken.
Quellen
Bearbeiten- Initiative Rundfunk-frei
- Interview mit Olaf Kretschmann
- GEZ-Boykott-Forum: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
- Antwort des WDR
- Boris Reitschuster: Mann kommt in Haft, weil er Fernsehgebühren nicht bezahlt
- Die Welt: Gebühren-Rebellin nach 61 Tagen aus Haft entlassen (vom 5. April 2016)