Reform des Unterhaltsrechts: Kinder sollen bessergestellt werden

Veröffentlicht: 22:41, 6. Nov. 2007 (CET)
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Berlin (Deutschland), 06.11.2007 – Wie das Bundesministerium der Justiz gestern in einer Pressemitteilung bekanntgab, liegt dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ein Entwurf zur Beschlussfassung über ein neues Unterhaltsrecht vor. Der Vorschlag wurde von Rechtspolitikern der Großen Koalition in Berlin erarbeitet.

Brigitte Zypries

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte in Berlin, vor allen Dingen Kinder sollten von der Reform des Unterhaltsrechts profitieren. Sie sollen nach dem Entwurf in Zukunft Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, wenn nicht genügend Geld vorhanden ist. Auch soll zukünftig nicht mehr unterschieden werden, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht oder wer zuerst mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet war. Alle Eltern und langjährig verheiratete Ehegatten werden durch den Gesetzentwurf auf den zweiten Platz in der Rangfolge gesetzt. Geschiedene Ehegatten, die nur verhältnismäßig kurz verheiratet waren und keine Kinder zu betreuen haben, landen auf Rang drei in der Reihung der Unterhaltsberechtigten. Die Rangfolge ist dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen gegenüber den Ansprüchen der Unterhaltsberechtigten nicht ausreicht.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht unterschritten werden darf. Weiterhin wird die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Wann derjenige Ehegatte, der Kinder betreut, die Arbeit wieder aufnehmen muss, wird mehr als zuvor von den bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort abhängen. Nacheheliche Ansprüche können in Zukunft eher von Gerichten befristet oder begrenzt werden.

Am morgigen Mittwoch wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch letzte Korrekturen vornehmen, bevor der Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag beschlossen werden kann. Ende November soll dann der Bundesrat der Vorlage zustimmen. Geplant ist die Einführung des neuen Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008.

Kritisiert wurde der Vorschlag inzwischen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. In mehr als 90 Prozent der Fälle hätten die unterhaltsberechtigten Kinder weniger Geld zur Verfügung. Der Mindestunterhalt werde auf das steuerliche Existenzminimum festgelegt, davon erhielten Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren nur 87 Prozent.

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