Artikelstatus: Fertig 01:19, 15. Okt. 2006 (CEST)
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Paris (Frankreich) / Luxemburg (Stadt) (Luxemburg) / Berlin (Deutschland) / Turin (Italien), 15.10.2006 – Um Nichtraucher zu schützen, greifen immer mehr Städte und Regierungen auf teilweise Rauchverbote zurück. In Irland, Italien, Finnland, Schweden, Norwegen, Spanien und Malta herrscht schon länger ein gesetzliches Rauchverbot an öffentlichen Orten. Vor kurzem zog Frankreich nach, als Premierminister Dominique de Villepin ein striktes Verbot auch für Cafés, Bars und Restaurants ankündigte.

Die Luxemburger Regierung gab nun bekannt, welche Strafen man zu erwarten hat, wenn man gegen das kürzlich im Großherzogtum in Kraft getretene „Anti-Tabak“ Gesetz verstößt. 25 Euro muss jeder zahlen, der dabei erwischt wird, wenn er in öffentlichen Räumen oder in Restaurants raucht. Ausgenommen sind spezielle Raucherräume in Restaurants, ferner Gaststätten, welche neben Getränken nur kleine Mahlzeiten anbieten. In diesen Gaststätten darf nur zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr geraucht werden.

In Deutschland haben sich die Union und die SPD prinzipiell auf ein künftiges Rauchverbot in öffentlichen Räumen geeinigt. Uneinigkeit besteht laut mehreren Medienberichten vor allem über die Regelungen für das Gaststättengewerbe.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, ist nach der Einführung des generellen Rauchverbotes in gastronomischen Betrieben in Italien die Zahl der Patienten mit akutem Herzinfarkt „merklich zurückgegangen“. Demnach habe ein Team um den Epidemiologen Francesco Barone-Adesi von der Universität in Turin die Daten aller Patienten zusammengetragen, die zwischen Februar 2001 und Juni 2005 aufgrund eines akuten Herzinfarktes in der oberitalienischen Region Piemont behandelt worden seien. Bis Dezember 2004 sei die Zahl der stationär versorgten Infarktpatienten konstant gewesen. Nach Einführung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes sei zumindest bei den jüngeren Altersklassen die Zahl dieser Patienten um durchschnittlich elf Prozent gesunken.

Um einer drohenden gesetzlichen Regelung vorzugreifen, haben in Deutschland unterdessen zahlreiche gastronomische Betriebe die Flucht nach vorn gewagt. Unter der Internetadresse www.nichtraucherfuehrer.de findet der nichtrauchende Kunde Auskunft über Restaurants und Gaststätten, in denen er von blauem Dunst ungestört speisen und trinken kann. Diese Seite ist eine Initiative des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga).

Quellen